Auslandskonto außerhalb der EU 2026: Was nach dem 11. Juli noch geht

Ab Januar 2027 brauchen Banken aus Drittstaaten eine EU-Niederlassung, um Deutschen Konten anzubieten. Was die Regel wirklich sagt, welche Konten Bestandsschutz haben und welche vier Wege zu einem Konto außerhalb der EU offen bleiben.

Christian6 Min Lesezeit
Auslandskonto außerhalb der EU 2026: Was nach dem 11. Juli noch geht
Inhalt
  1. Warum überhaupt ein Konto außerhalb der EU
  2. Die neue Regel: CRD VI und der 11. Januar 2027
  3. Die vier Wege, die offen bleiben
  4. Die Reihenfolge, die ich empfehlen würde

Ein Konto außerhalb der EU war lange ein Thema für Auswanderer und Leute mit Geheimnissen. Das hat sich geändert, aus zwei Richtungen gleichzeitig. Auf der einen Seite ist die Idee eines zweiten Standorts für das eigene Geld in der Mitte angekommen: nicht um Steuern zu sparen, sondern um nicht mit allem an einer Bank, einem Land und einem Rechtsrahmen zu hängen. Auf der anderen Seite macht die EU genau das gerade schwerer. Seit dem Sommer 2026 gilt ein Stichtag, und ab Januar 2027 eine neue Regel.

Dieser Artikel erklärt die Regel so, wie sie in der Richtlinie und im deutschen Umsetzungsgesetz steht, ohne die Dramatik, mit der sie in manchen Foren erzählt wird. Danach geht es um die Frage, die eigentlich zählt: Welche Wege zu einem Konto außerhalb der EU bleiben offen, und welche davon für einen normalen Unternehmer oder Angestellten aus Deutschland sinnvoll sind.

Warum überhaupt ein Konto außerhalb der EU

Die Logik ist dieselbe wie bei jeder Diversifizierung. Wer sein Depot streut, aber alle Konten bei einer Bank in einem Land hält, hat ein Klumpenrisiko an der Stelle, an der es am meisten wehtut: beim Zugriff auf das eigene Geld. Eine Kontosperre wegen eines Verdachts, der sich später als falsch herausstellt, eine Bankenkrise, eine politische Entscheidung über Kapitalverkehr. Zypern 2013 hat vorgeführt, dass Einleger oberhalb der Einlagensicherung an der Rettung ihrer Bank beteiligt werden können. Das war kein Unfall, es war der beschlossene Rettungsplan.

Ein zweites Konto in einer zweiten Jurisdiktion ist die Versicherung dagegen. Nicht mehr und nicht weniger. Es ist ausdrücklich kein Versteck: Durch den automatischen Informationsaustausch meldet praktisch jede Bank außerhalb der EU das Konto an das deutsche Wohnsitzfinanzamt, und Zinsen und Dividenden gehören in die Anlage KAP. Wer ein Auslandskonto mit Steuergestaltung verwechselt, hat das Thema nicht verstanden und bekommt es irgendwann teuer erklärt.

Die neue Regel: CRD VI und der 11. Januar 2027

Die EU-Bankenrichtlinie CRD VI regelt, unter welchen Bedingungen Banken aus Drittstaaten, also von außerhalb der EU und des EWR, Kunden in der EU bedienen dürfen. Der Kern: Wer EU-Kunden Einlagen, Konten, Kredite oder Garantien anbietet, braucht dafür ab dem 11. Januar 2027 eine zugelassene Niederlassung in dem EU-Land des Kunden. Ein Konto aus Zürich, London, New York oder Dubai heraus für einen Kunden in München anzubieten, ist dann ohne deutsche Niederlassung nicht mehr erlaubt. In Deutschland setzt das BRUBEG die Richtlinie um, und die bisherige Praxis, dass Schweizer Banken eine BaFin-Freistellung für das Geschäft mit deutschen Kunden nutzen, fällt damit weg.

Drei Dinge daran werden oft falsch erzählt.

Bestandsschutz gilt für Verträge vor dem 11. Juli 2026. Wer sein Konto vor diesem Datum eröffnet hat, ist von der Niederlassungspflicht nicht betroffen. Die Sechs-Monats-Frist vor dem Anwendungsbeginn ergibt genau diesen Stichtag. Der Schutz ist aber an den bestehenden Vertrag gebunden. Wesentliche Änderungen, etwa ein deutlich höherer Kreditrahmen, können ihn nach Einschätzung von Juristen aufheben. Und er verpflichtet die Bank zu nichts: Kündigen kann sie weiter nach ihren eigenen Bedingungen.

Am 11. Januar 2027 wird kein Konto geschlossen. Die Regel richtet sich an die Banken, nicht an die Kunden. Sie verbietet das aktive Anbieten, nicht das Halten. Was eine einzelne Bank daraus macht, ist eine Geschäftsentscheidung. Manche werden deutsche Kunden ohne Niederlassung abbauen, andere werden auf die Ausnahme setzen, die als Nächstes kommt.

Die Ausnahme heißt Reverse Solicitation. Wendet sich der Kunde aus eigener Initiative an die Bank, ohne dass die Bank vorher in der EU geworben oder einen Vermittler eingesetzt hat, braucht sie für genau dieses Produkt keine Niederlassung. Die Ausnahme ist eng: Sie deckt nur die angefragte Leistung und eng damit verbundene Folgeleistungen. Kanzleien wie KPMG Law raten den Banken, jede solche Kundenanfrage zu dokumentieren, und nach einer Analyse von PayTechLaw übernimmt das deutsche Gesetz die Ausnahme nicht eins zu eins, wie großzügig die BaFin sie auslegt, ist offen. Zur Einordnung: Die Bundesbank erwartet die ersten Meldungen der Banken dazu voraussichtlich zum 31. März 2027.

Nicht betroffen sind EU- und EWR-Banken, also auch Liechtenstein und Norwegen. Nicht betroffen sind Drittstaatenbanken mit einer deutschen Tochter mit eigener Banklizenz. Und nicht betroffen sind Wertpapierdienstleistungen nach MiFID, also Depots und Vermögensverwaltung. Ein Depot mit angeschlossenem Verrechnungskonto ist ein Grenzfall, den man mit der Bank klären sollte.

Die vier Wege, die offen bleiben

Aus der Regel ergeben sich für Deutsche vier Wege zu einem Konto außerhalb der EU. Sie unterscheiden sich im Aufwand und darin, wie belastbar sie sind.

Weg 1: Der EWR-Umweg. Liechtenstein und Norwegen gehören zum EWR und fallen nicht unter die Drittstaatenregel. Liechtensteiner Banken eröffnen Konten für Nichtansässige, in der Regel gegen eine Mindesteinlage, die je nach Haus verschieden ist. Das ist rechtlich der sauberste Weg, aber eben auch der, der den geringsten Jurisdiktionsabstand bringt: Liechtenstein ist Schweizer Franken, EWR-Recht und Informationsaustausch in einem.

Weg 2: Reverse Solicitation, sauber dokumentiert. Wer aus eigener Initiative auf eine Bank in der Schweiz, in Singapur oder den USA zugeht, kann nach der Ausnahme weiter Kunde werden. Praktisch heißt das: nicht über einen Vermittler, nicht als Reaktion auf eine Werbung, am besten persönlich in der Filiale, und mit dem Bewusstsein, dass die Bank die Anfrage dokumentiert. Schweizer Banken berechnen Kunden mit Wohnsitz im Ausland ohnehin Zuschläge, 2026 je nach Institut zwischen 10 und 25 Franken im Monat, und die Zahl der Häuser, die deutsche Privatkunden ohne Vermögen annehmen, war schon vor der Regel klein. Yuh hat die Eröffnung für Kunden aus Deutschland, Frankreich und Italien im Februar 2026 ausgesetzt.

Weg 3: Ein echter Bezug zum Land. Die Richtlinie regelt Geschäfte in der EU. Wer in Georgien eine Wohnung vermietet, in den USA eine LLC betreibt oder in Thailand lebt, bankt dort nicht grenzüberschreitend in die EU hinein, sondern vor Ort. Dieser Weg ist der belastbarste, weil er nicht an einer Ausnahme hängt, sondern an Tatsachen. Er setzt allerdings voraus, dass die Tatsachen stimmen. Den deutschen Wohnsitz gegenüber der Bank zu verschweigen, ist der schnellste Weg zu einem gesperrten Konto, und die Anekdoten darüber sind zahlreich.

Weg 4: Vor Ort eröffnen, mit Reisepass. Das klassische Auslandskonto entsteht in der Filiale. In den USA geht das bei den Großbanken mit Reisepass und einer belastbaren Adresse, ohne eigenes Programm für Nicht-Residenten, aber auch ohne Verbot. Der Weg und die Reihenfolge stehen im Artikel zum US-Bankkonto für Nicht-Residenten, die Stufe darüber im Artikel zu Chase Private Client. In Singapur hilft der persönliche Besuch, wobei Banken dort EU-Kunden wegen der MiFID-Regeln bei Anlageprodukten einschränken. In Georgien eröffnen Bank of Georgia und TBC Konten für Nichtansässige persönlich oder per notariell beglaubigter Vollmacht, veröffentlichte Mindesteinlagen gibt es nicht, und die Praxis für Fernöffnungen ändert sich laufend.

Die Reihenfolge, die ich empfehlen würde

  • Erst klären, wozu das Konto dient. Zahlungsverkehr in einer Währung, Liquiditätsreserve außerhalb der EU oder Basis für Kredit in einem zweiten Land sind drei verschiedene Aufgaben mit drei verschiedenen Banken.
  • Das Land nach dem Bezug wählen, nicht nach dem Ranking. Ein Konto in einem Land, in dem man regelmäßig ist, Geschäft macht oder Eigentum hat, überlebt jede Compliance-Prüfung. Ein Konto in einem Land, das in einer Liste als "bankfreundlich" stand, überlebt die erste Rückfrage oft nicht.
  • Persönlich eröffnen und ehrlich bleiben. Wohnsitz Deutschland im Formular, Steuernummer angeben, Fragen zur Mittelherkunft vollständig beantworten. Die Bank meldet das Konto ohnehin.
  • Das Konto benutzen. Ein Konto, auf dem jahrelang nichts passiert, wird irgendwann gekündigt. Regelmäßige, erklärbare Bewegungen sind der beste Schutz.
  • Den Vertrag nicht anfassen, wenn er Bestandsschutz hat. Konten von vor dem 11. Juli 2026 sollte man nicht durch neue Kreditlinien oder Produktwechsel aus dem Schutz herausverhandeln.

Ein einziges Konto außerhalb der EU, bei einer echten Bank, in einem Land mit echtem Bezug, persönlich eröffnet und regelmäßig genutzt: Das ist der ganze Plan B für die meisten Leser. Alles darüber hinaus, Zweitpässe, Strukturen, exotische Jurisdiktionen, ist ein anderes Thema mit anderen Kosten, und es beginnt erst, wenn dieses eine Konto steht.