Bahamas-Residency und US-Kredit: Was der Wohnsitz kann und was nicht

Daueraufenthalt ab 1 Million Dollar, keine Einkommensteuer, aber kein E-2-Visum und kein Credit Score: was die Bahamas wirklich bringen und was beim US-Kredit tatsächlich hilft.

ChristianAktualisiert 9 Min Lesezeit
Bahamas-Residency und US-Kredit: Was der Wohnsitz kann und was nicht
Inhalt
  1. Die Wege zum Aufenthalt: drei Stufen
  2. Permanent Residence seit 2025: 1 Million Dollar, zehn Jahre Haltedauer
  3. Steuern: was "steuerfrei" auf den Bahamas bedeutet
  4. Lebenshaltungskosten: steuerfrei heißt nicht günstig
  5. Die Korrektur: Bahamas-Residency führt nicht zum E-2-Visum
  6. Was die Bahamas für US-Kredit tun: nichts
  7. Was beim US-Kredit tatsächlich hilft
  8. Für wen die Bahamas trotzdem Sinn ergeben
  9. Fazit

Die Bahamas tauchen in fast jeder Liste der Plan-B-Wohnsitze auf: keine Einkommensteuer, eine Flugstunde nach Miami, Englisch als Amtssprache, der Dollar als faktische Zweitwährung. Einige Anbieter gehen einen Schritt weiter und verkaufen die Bahamas als Sprungbrett in die USA, gerne in der Kombination "Bahamas-Residency plus E-2-Visum plus US-Kreditkarten". Genau an dieser Stelle lohnt sich ein genauer Blick, denn die Kombination funktioniert so nicht.

Dieser Artikel trennt die beiden Themen sauber. Zuerst, was der bahamaische Aufenthalt kostet und bringt, mit den Zahlen, die seit der Reform von 2025 gelten. Danach die Korrektur zum E-2-Visum. Und zum Schluss, was einem Nicht-Residenten beim Aufbau von US-Kredit tatsächlich hilft. Einen Überblick über die Alternativen gibt der Artikel Plan B: Wohnsitz-Optionen im Vergleich.

Die Wege zum Aufenthalt: drei Stufen

Die Bahamas haben kein Goldenes Visum mit Hochglanzbroschüre, sondern ein Einwanderungsrecht mit mehreren Kategorien, über die das Department of Immigration entscheidet. Für Ausländer, die nicht dort arbeiten wollen, sind drei Stufen relevant.

Die Homeowner's Residence Card. Wer auf den Bahamas eine Immobilie besitzt, kann eine jährliche Karte beantragen. Sie gilt für den Eigentümer, den Ehepartner und minderjährige Kinder und erlaubt Einreise und Aufenthalt für die Gültigkeitsdauer der Karte, also ein Jahr. Sie wird verlängert, solange man Eigentümer bleibt und die Gebühr zahlt. Wichtig: Die Karte erleichtert die Einreise, sie verleiht keinen Aufenthaltsstatus. Arbeiten ist damit nicht erlaubt.

Die Annual Residence Permit. Die nächste Stufe ist eine Aufenthaltserlaubnis, die jedes Jahr neu erteilt wird. Gedacht ist sie für Menschen mit eigenen Mitteln, typischerweise Hausbesitzer oder Ruheständler. Verlangt werden unter anderem eine Bankreferenz, die die finanzielle Leistungsfähigkeit bestätigt, und Leumundszeugnisse. Auch hier gilt: kein Recht auf Erwerbstätigkeit. Die Gebühren für diese Kategorie werden in aktuellen Quellen unterschiedlich angegeben. Den gültigen Betrag nennt nur das Department of Immigration selbst.

Die Economic Permanent Residence. Das ist der eigentliche Daueraufenthalt, und hier hat sich 2025 etwas Grundlegendes geändert.

Permanent Residence seit 2025: 1 Million Dollar, zehn Jahre Haltedauer

Viele Ratgeber nennen noch immer 750.000 Dollar. Das war bis Ende 2024 die Schwelle: Wer eine Wohnimmobilie in diesem Wert besaß, bekam eine beschleunigte Prüfung seines Antrags auf Daueraufenthalt, für größere Investoren lag die Marke bei 1,5 Millionen. Diese Zahlen sind veraltet.

Premierminister Philip Davis hat im Haushalt 2024/25 angekündigt, die Mindestinvestition um ein Drittel anzuheben, und laut Bericht der Tribune gilt die neue Regel seit dem 1. Januar 2025. Das Department of Immigration nennt heute folgende Bedingungen:

  • Mindestens 1 Million Dollar Investition.
  • Zwei Wege: entweder eine Immobilie oder Zero-Coupon-Bonds der Central Bank of The Bahamas. Neu ist, dass man nicht mehr zwingend Immobilien kaufen muss.
  • Zehn Jahre Haltedauer. In beiden Fällen muss der Vermögenswert mindestens zehn Jahre gehalten werden.
  • Keine Schenkungen mehr. Laut Regierung soll eine per Schenkungsurkunde (Deed of Gift) übertragene Immobilie nicht mehr als Investition zählen. Das schließt einen Weg, den Berater früher gern genutzt haben.

Die Bond-Variante ist für viele die interessantere: kein Immobilienmanagement, kein Mietausfall, keine Hurrikan-Versicherung. Dafür liegt eine Million zehn Jahre lang ohne laufende Zinsen in einem Zero-Coupon-Papier eines kleinen Staates. Wie der Rückzahlungswert genau aussieht, sollte man vor dem Kauf schriftlich klären.

Der Daueraufenthalt verlangt keine Mindestaufenthaltsdauer im Jahr. Das ist für viele der Reiz: Der Status bleibt bestehen, auch wenn man nur selten auf den Inseln ist. Steuerlich ist genau das aber ein Problem, dazu gleich mehr.

Steuern: was "steuerfrei" auf den Bahamas bedeutet

Die Bahamas finanzieren sich über Konsum und Zölle, nicht über Einkommen. Nach der PwC-Steuerübersicht, Stand Juli 2026:

  • Keine Einkommensteuer für Privatpersonen.
  • Keine Kapitalertragsteuer.
  • Keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.
  • Mehrwertsteuer 10 Prozent als Regelsatz, 5 Prozent auf bestimmte Grundbedarfsgüter wie Medizin- und Hygieneprodukte. Seit dem 1. April 2026 sind unverarbeitete Lebensmittel im Lebensmittelhandel befreit.
  • Grundsteuer, deren Satz von Wert und Kategorie abhängt. Ausländische Eigentümer werden als eigene Kategorie geführt.
  • Stempelsteuer auf Grundstücksübertragungen.

Für Deutsche ist das nur die halbe Rechnung. Ein bahamaischer Aufenthaltstitel beendet die deutsche Steuerpflicht nicht. Entscheidend ist, ob in Deutschland noch ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt besteht. Wer die Wohnung behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig, egal welche Karte er auf den Bahamas hat. Und wer tatsächlich wegzieht, landet bei einem Niedrigsteuerland wie den Bahamas schnell in der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach Paragraf 2 Außensteuergesetz, die zehn Jahre nach dem Wegzug greifen kann. Wer Anteile an Kapitalgesellschaften hält, muss zusätzlich die Wegzugsbesteuerung einplanen. Das Ergebnis hängt immer vom Einzelfall ab und gehört vor dem Umzug zu einem Steuerberater, der beide Seiten kennt.

Lebenshaltungskosten: steuerfrei heißt nicht günstig

Was beim Einkommen gespart wird, zahlt man an der Kasse. Fast alles wird importiert und trägt Zoll und Mehrwertsteuer. Lebensmittel liegen nach übereinstimmenden Expat-Berichten deutlich über dem Preisniveau des US-Festlands. Strom wird überwiegend aus importiertem Brennstoff erzeugt, und die Klimaanlage läuft den größten Teil des Jahres, entsprechend hoch fallen die Rechnungen aus. Mieten in Nassau und Freeport liegen über denen der kleineren Inseln, wobei die Außeninseln dafür bei Versorgung, Flugverbindungen und medizinischer Versorgung schwächer sind.

Dazu kommen Kosten, die in keiner Steuerübersicht stehen: Hurrikan-Versicherung, Instandhaltung im Salzklima, ein Auto, weil der Nahverkehr wenig taugt, und für ernsthafte medizinische Fälle oft der Flug nach Florida. Konkrete Monatsbudgets schwanken in den Quellen so stark, dass sie kaum als Planungsgrundlage taugen. Wer ernsthaft überlegt, sollte vor dem Kauf ein paar Wochen vor Ort leben und die eigenen Ausgaben mitschreiben.

Die Korrektur: Bahamas-Residency führt nicht zum E-2-Visum

Hier liegt der Fehler, den einige Anbieter verbreiten. Die Behauptung lautet sinngemäß: Wer auf den Bahamas ansässig ist, kann über eine US-Firma das E-2-Investorenvisum bekommen. Das stimmt aus zwei Gründen nicht.

Erstens: Die Bahamas sind kein E-2-Vertragsstaat. Das E-2-Visum gibt es nur für Staatsangehörige von Ländern, mit denen die USA einen entsprechenden Handels- oder Investitionsvertrag haben. Das US-Außenministerium führt diese Liste im Foreign Affairs Manual (9 FAM 402.9-10). Alphabetisch folgen dort Bahrain, Bangladesch und Belgien aufeinander. Die Bahamas fehlen. In der Karibik stehen dagegen etwa Jamaika (E-2 seit 1997) und Grenada (seit 1989) auf der Liste. Auch der Umweg über den britischen Vertrag funktioniert nicht: Das Ministerium hält ausdrücklich fest, dass Staatsangehörige anderer Commonwealth-Staaten darüber keinen Treaty-Status bekommen.

Zweitens: Es zählt die Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnsitz. Das Foreign Affairs Manual ist hier eindeutig: Der Investor muss die Staatsangehörigkeit des Vertragsstaats besitzen. Bei einer Firma zählt die Nationalität der Eigentümer, das Gründungsland der Firma ist ausdrücklich egal. Ein Aufenthaltstitel, egal ob Homeowner's Card oder Permanent Residence, spielt für das E-2 schlicht keine Rolle. Die bahamaische Staatsangehörigkeit wiederum ist kein Produkt, das man mit einer Investition kauft.

Die Pointe für deutsche Leser: Deutschland ist seit dem 14. Juli 1956 E-2-Vertragsstaat. Wer einen deutschen Pass hat, braucht die Bahamas für das E-2-Visum nicht, er erfüllt die Nationalitätsvoraussetzung bereits. Was das Visum dann tatsächlich verlangt, also eine echte, operativ tätige Investition in ein US-Unternehmen, steht im Artikel E-2-Visum über eine US-LLC.

Was die Bahamas für US-Kredit tun: nichts

Auch der zweite Teil des Versprechens hält nicht. Die drei US-Auskunfteien Experian, Equifax und TransUnion kennen keine bahamaische Kredithistorie, genauso wenig wie eine deutsche. Ein Aufenthaltstitel auf den Bahamas erzeugt weder eine Social Security Number noch einen Eintrag bei einer US-Auskunftei. Wer von Nassau aus eine US-Kreditkarte beantragt, steht vor demselben Henne-Ei-Problem wie jemand aus München: kein Score, keine Karte, keine Karte, kein Score.

Die räumliche Nähe zu Florida ist praktisch, weil man schnell in einer US-Filiale steht. Aber das gilt für jeden Touristen mit ESTA genauso. Für die Kreditwürdigkeit in den USA zählen Dinge, die mit dem Wohnsitz nichts zu tun haben.

Was beim US-Kredit tatsächlich hilft

Für Nicht-Residenten gibt es einen erprobten Weg, und er ist vom Wohnsitzland weitgehend unabhängig. Er besteht aus vier Bausteinen.

  • Eine ITIN. Ohne Social Security Number braucht man eine Individual Taxpayer Identification Number, um eine Karte auf den eigenen Namen zu beantragen. Die ITIN wird nur für einen steuerlichen Zweck erteilt, also etwa zusammen mit einer US-Steuererklärung oder über eine anerkannte Ausnahme. Wie der Antrag über das Formular W-7 abläuft, steht in der ITIN-Anleitung.
  • Eine US-LLC. Sie liefert eine US-Adresse, ein Geschäftskonto und später den Zugang zu Business-Karten. Sie ersetzt aber keine persönliche Kredithistorie, denn auch Business-Karten prüfen in den USA zuerst den Inhaber persönlich. Und sie hat Pflichten: Eine LLC mit einem ausländischen Alleineigentümer muss jedes Jahr Formular 5472 beim IRS einreichen, das Bußgeld bei Versäumnis beträgt 25.000 Dollar pro Formular und Jahr. Details im Artikel US-LLC gründen.
  • Eine US-Bankverbindung. Ein Konto bei einer großen Filialbank wie Chase oder Bank of America ist mehr als ein Zahlungsweg. Eine Bank, die Gehaltseingänge, Guthaben und Zahlungsverhalten sieht, entscheidet über spätere Kartenanträge mit mehr Wohlwollen als eine, die nur einen Namen sieht. Eröffnet wird in der Regel persönlich in der Filiale.
  • Amex Global Card Transfer. Das ist der schnellste Hebel. American Express berücksichtigt eine bestehende Kundenbeziehung in einem anderen Land, wenn man eine US-Karte beantragt. Wer eine deutsche Amex seit einiger Zeit sauber führt, kann darüber direkt eine US-Amex bekommen, ohne erst mit einer Secured Card anzufangen. Ab dann meldet Amex die Zahlungen an die US-Auskunfteien, und der Score entsteht. Voraussetzungen und Ablauf stehen im Artikel zu Amex Global Transfer.

Die Reihenfolge ist sinnvoller als jeder Wohnsitzwechsel: ITIN beantragen, US-Adresse und Bankkonto einrichten, dann Global Transfer oder eine erste Karte, nach sechs bis zwölf Monaten pünktlicher Zahlungen die nächsten Karten. Nichts davon setzt einen Wohnsitz in der Karibik voraus.

Für wen die Bahamas trotzdem Sinn ergeben

Getrennt betrachtet sind die Bahamas ein seriöser Plan-B-Standort, nur eben für andere Ziele als US-Kredit.

  • Für Vermögende, die Deutschland wirklich verlassen und eine steuerlich neutrale Basis mit kurzer Distanz zu den USA suchen. Die Million ist dann ohnehin in Immobilien oder Anleihen gebunden.
  • Für Hausbesitzer, die einen Zweitwohnsitz suchen, ohne gleich den Daueraufenthalt zu brauchen. Die Homeowner's Card reicht für lange Aufenthalte, ohne eine Million zu binden.
  • Nicht für Menschen, die dort arbeiten wollen. Keine der genannten Kategorien erlaubt eine Beschäftigung, dafür braucht es eine gesonderte Arbeitserlaubnis.
  • Nicht als Abkürzung in die USA. Weder Visum noch Kredit werden durch die Bahamas einfacher.

Fazit

Die Bahamas bieten echten Daueraufenthalt, inzwischen ab einer Million Dollar in Immobilien oder Zentralbank-Anleihen mit zehn Jahren Haltedauer, dazu ein Steuersystem ohne Einkommen-, Kapitalertrag- und Erbschaftsteuer. Das ist ein solides Angebot für Vermögende, die wirklich umziehen, und es kostet im Alltag mehr, als die Steuerersparnis vermuten lässt. Mit dem US-Kredit hat das alles nichts zu tun. Die Bahamas sind kein E-2-Vertragsstaat, das Visum hängt an der Staatsangehörigkeit, und deutsche Staatsbürger erfüllen diese Voraussetzung ohnehin. Wer US-Kreditkarten will, braucht ITIN, US-Adresse, eine Bankbeziehung und idealerweise eine bestehende Amex für den Global Transfer. Das funktioniert von Hamburg aus genauso gut wie von Nassau.