
Inhalt
- Was das E-2 Visum ist und was nicht
- Die Staatsangehörigkeit entscheidet, nicht der Wohnsitz
- Substanziell, nicht marginal, im Risiko
- Der Ablauf beim Konsulat in Deutschland
- Gültigkeit des Visums und Aufenthaltsdauer
- Ehepartner und Kinder
- Steuern: Wer bleibt, wird US-Steuerresident
- Für wen das E-2 passt
- Fazit
Das E-2 Visum wird gern als Abkürzung in die USA verkauft: LLC gründen, 100.000 Dollar überweisen, nach ein paar Wochen Interview, fertig. Ein Teil davon stimmt. Deutsche, Österreicher und Schweizer gehören tatsächlich zu den Nationalitäten, die das Visum beantragen dürfen, und für Deutsche ist es eines der wenigen realistischen Arbeitsvisa ohne Arbeitgeber und ohne Lotterie. Der Rest der Geschichte ist ungenauer. Es gibt keine gesetzliche Mindestsumme, die LLC ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsformen, und das Visum führt nicht zur Green Card.
Dieser Artikel geht die Voraussetzungen so durch, wie das US-Außenministerium und die Einwanderungsbehörde USCIS sie formulieren, beschreibt den Ablauf beim Konsulat in Deutschland und erklärt, was der Umzug steuerlich auslöst. Die steuerliche Seite ist die, die in den meisten Darstellungen fehlt.
Was das E-2 Visum ist und was nicht
E-2 heißt Treaty Investor. Das Visum erlaubt es, in die USA einzureisen, um ein Unternehmen zu entwickeln und zu führen, in das man selbst substanziell investiert hat. Es ist ein Nichteinwanderungsvisum. Das bedeutet: Man lebt und arbeitet legal in den USA, solange das Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, aber man wandert rechtlich nicht ein. Die Behörden verlangen ausdrücklich die Absicht, die USA zu verlassen, wenn der Status endet.
Was das E-2 nicht ist:
- Kein Weg zur Green Card. Aus dem E-2 entsteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, egal wie lange man es verlängert. Wer eine Green Card will, braucht einen eigenen Weg, etwa EB-5 mit einer Investition von 800.000 Dollar in bestimmten Fördergebieten oder 1.050.000 Dollar sonst, eine Arbeitgeber-Sponsorship oder Familie.
- Kein passives Investorenvisum. Ein Depot, eine vermietete Wohnung oder eine stille Beteiligung reichen nicht. Das Geld muss in ein aktiv betriebenes Unternehmen fließen, das man selbst leitet.
- Kein Visum, das an eine LLC gebunden ist. Das Gesetz verlangt ein echtes Unternehmen, keine bestimmte Rechtsform. Eine LLC ist für Deutsche oft praktisch, eine Corporation geht genauso.
Die Staatsangehörigkeit entscheidet, nicht der Wohnsitz
Das E-2 gibt es nur für Staatsangehörige von Ländern, mit denen die USA einen Handels- und Schifffahrtsvertrag oder ein vergleichbares Abkommen haben. Die Liste des State Department nennt für Deutschland den 14. Juli 1956, für Österreich den 27. Mai 1931 und für die Schweiz den 8. November 1855. Alle drei sind also E-2 Länder.
Entscheidend ist der Pass, nicht der Wohnort. Ein Deutscher mit Wohnsitz in Zypern oder Dubai kann E-2 beantragen. Ein Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland kann es nicht über Deutschland. Daraus folgt auch, dass ein Wohnsitz in einem Drittland keinen E-2 Zugang verschafft. Die Bahamas etwa stehen nicht auf der Vertragsliste, ein bahamaischer Wohnsitz hilft beim E-2 also nicht. Was die Bahamas für US-Bezug tatsächlich leisten, steht im Artikel zur Bahamas Residency.
Dazu kommt die Eigentumsregel: Das Unternehmen muss zu mindestens 50 Prozent Staatsangehörigen desselben Vertragslandes gehören. Ein deutscher Investor mit 50 Prozent und ein amerikanischer Partner mit 50 Prozent funktioniert. Ein Deutscher mit 30 Prozent und ein Franzose mit 70 Prozent funktioniert für den Deutschen nicht, obwohl Frankreich selbst ein Vertragsland ist, denn die Nationalitäten werden nicht zusammengezählt.
Substanziell, nicht marginal, im Risiko
Drei Begriffe tragen das ganze Visum, und keiner davon ist eine feste Zahl.
Substanziell. Es gibt keine gesetzliche Mindestinvestition. Die oft genannten 100.000 Dollar sind ein Richtwert aus der Praxis, kein Gesetz. Das Außenministerium prüft nach einem Verhältnistest: Gemessen wird die Investition an den Gesamtkosten des Unternehmens, also an dem, was es kostet, das Geschäft zu kaufen oder aufzubauen. Je günstiger das Unternehmen, desto höher muss der eigene Anteil an den Kosten sein. Eine Dienstleistungsfirma, die 80.000 Dollar zum Start braucht und voll aus eigener Tasche finanziert ist, kann substanziell sein. Ein Hotel für fünf Millionen, zu dem man 300.000 Dollar beiträgt, eher nicht.
Nicht marginal. Das Unternehmen muss heute oder innerhalb von etwa fünf Jahren mehr leisten können, als dem Investor und seiner Familie ein Minimum zum Leben zu verschaffen, oder einen nennenswerten wirtschaftlichen Effekt haben. In der Praxis heißt das: ein glaubwürdiger Businessplan, Umsatz- und Personalplanung, idealerweise US-Mitarbeiter. Eine Ein-Personen-Beratung, die nur das eigene Gehalt erwirtschaftet, ist das Lehrbuchbeispiel für marginal.
Im Risiko. Das Geld muss unwiderruflich in das Unternehmen gebunden und tatsächlich ausgegeben oder verpflichtet sein: Mietvertrag, Ausstattung, Waren, Software, Personal. Geld, das nur auf dem Geschäftskonto liegt, zählt nicht als investiert. Zulässig ist ein Treuhandkonto, das erst bei Visumserteilung freigegeben wird. Kredite, die mit dem Unternehmensvermögen besichert sind, zählen nicht. Die Herkunft der Mittel muss lückenlos belegt sein.
Für eine LLC bedeutet das: Gründung und EIN sind der kleinste Teil der Arbeit. Das eigentliche Projekt ist ein Unternehmen, das schon vor dem Interview Geld ausgegeben hat und plausibel wachsen kann. Für die laufenden Zahlungen braucht die LLC ein Geschäftskonto, bevor das erste Geld fließt, die Wege dahin beschreibt der Artikel zum US-Bankkonto für Nicht-Residenten.
Der Ablauf beim Konsulat in Deutschland
Visa werden in Deutschland an der Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und München ausgestellt. E-Visa werden nach Angaben von Einwanderungskanzleien zentral in Frankfurt bearbeitet. Wer den Termin plant, sollte das vorher auf der Seite der US-Vertretungen in Deutschland gegenprüfen.
Der Ablauf ist zweistufig:
- Unternehmen registrieren und Antrag einreichen. Vor dem Interview reicht man ein Antragspaket ein: das Formular DS-156E, den Businessplan, die Belege über Investition und Mittelherkunft, Gesellschaftsunterlagen der LLC, Verträge. Die Konsulate begrenzen den Umfang, Kanzleien berichten für Frankfurt von etwa 30 bis 40 Seiten Kernunterlagen. Wer einen Ordner mit 300 Seiten schickt, bekommt ihn zurück.
- DS-160 und Interview. Nach der Prüfung des Pakets folgt das Online-Formular DS-160, die Antragsgebühr und das persönliche Interview. Die Antragsgebühr für E-Visa beträgt laut State Department 315 Dollar pro Person. Eine zusätzliche Ausstellungsgebühr fällt für Deutsche und Österreicher nicht an, für Schweizer kommen nach der Reziprozitätstabelle 125 Dollar dazu.
Zur Dauer: Die Angabe "Genehmigung in 1 bis 3 Monaten", die auf manchen Vergleichsseiten steht, beschreibt bestenfalls die Strecke vom eingereichten Paket bis zum Visum, und auch die hängt vom Konsulat, der Saison und der Vollständigkeit ab. Die Prüfung des Pakets kann mehrere Wochen dauern, danach kommt die Wartezeit auf den Interviewtermin. Davor liegt der Teil, der meistens am längsten dauert: LLC, Konto, Mietvertrag, erste Ausgaben, Businessplan. Realistisch ist vom Entschluss bis zum Visum eher ein halbes Jahr.
Gültigkeit des Visums und Aufenthaltsdauer
Hier werden zwei Dinge ständig verwechselt.
Die Gültigkeit des Visums bestimmt, wie lange man mit diesem Visum einreisen darf. Nach der Reziprozitätstabelle für Deutschland wird das E-2 für Deutsche mit beliebig vielen Einreisen und bis zu 60 Monaten Gültigkeit ausgestellt, für Österreicher ebenso. Schweizer bekommen bis zu 48 Monate.
Die Aufenthaltsdauer bestimmt, wie lange man nach einer Einreise bleiben darf. Laut USCIS sind das bei jeder Einreise bis zu zwei Jahre, festgehalten im elektronischen Einreisedatensatz I-94. Wer innerhalb der Visumsgültigkeit aus- und wieder einreist, bekommt in der Regel erneut zwei Jahre. Verlängerungen in den USA sind in Schritten von bis zu zwei Jahren möglich, ohne Obergrenze für die Zahl der Verlängerungen.
Nach Ablauf des Visums wird es neu beantragt, und das Konsulat prüft dann, ob das Unternehmen die Prognose aus dem ersten Businessplan erfüllt hat. Ein E-2 ist also kein Fünf-Jahres-Ticket, sondern ein Status, der so lange hält, wie das Unternehmen trägt.
Ehepartner und Kinder
Der Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren bekommen ein abgeleitetes E-2, unabhängig von ihrer eigenen Staatsangehörigkeit, mit der Aufenthaltsdauer des Investors.
- Ehepartner dürfen arbeiten, und zwar ohne separaten Antrag. USCIS behandelt die Arbeitserlaubnis als Teil des Status. Als Nachweis dient der I-94 Datensatz mit dem Vermerk E-2S, eine zusätzliche Arbeitserlaubniskarte ist optional. Das ist seit 2022 so geregelt und ein echter Vorteil gegenüber vielen anderen Visa.
- Kinder dürfen zur Schule und studieren, aber nicht arbeiten. Mit dem 21. Geburtstag endet der abgeleitete Status. Wer mit Teenagern umzieht, plant das besser ein, denn ein Kind, das in den USA aufgewachsen ist, braucht dann ein eigenes Visum, etwa ein Studentenvisum.
Steuern: Wer bleibt, wird US-Steuerresident
Das E-2 ist ein Aufenthaltstitel, die Steuerfolgen kommen über die Anwesenheit. Die USA bestimmen die Steuerpflicht von Ausländern über den Substantial Presence Test: Steuerresident ist, wer im laufenden Jahr mindestens 31 Tage in den USA war und über drei Jahre auf 183 gewichtete Tage kommt. Gezählt werden alle Tage des laufenden Jahres, ein Drittel der Tage des Vorjahres und ein Sechstel der Tage des Vorvorjahres. E-2 Inhaber sind von diesem Test nicht ausgenommen.
Wer mit dem E-2 tatsächlich in die USA zieht, wird also praktisch immer US-Steuerresident. Und US-Steuerresidenten werden auf ihr Welteinkommen besteuert: Gehalt aus der eigenen LLC, Dividenden aus dem deutschen Depot, Mieten aus der Wohnung in Hamburg. Die Gewinne einer Ein-Personen-LLC laufen dabei in der Regel direkt in die persönliche Steuererklärung, Bundessteuer, je nach Bundesstaat State Tax und Selbstständigensteuer für die Sozialversicherung kommen zusammen. Florida und Texas haben keine Einkommensteuer auf Ebene des Bundesstaats, Kalifornien und New York schon.
Die deutsche Seite endet nicht automatisch mit dem Umzug. Unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, wer in Deutschland einen Wohnsitz behält, eine nicht gekündigte Wohnung reicht dafür. Bei doppeltem Wohnsitz entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA, wo man als ansässig gilt. Wer Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 Prozent hält, etwa an der eigenen GmbH, muss außerdem die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz prüfen, die seit 2022 deutlich strenger ist. Wie das im Einzelfall ausgeht, hängt von der persönlichen Situation ab und gehört vor dem Umzug zu einem Steuerberater, der beide Länder kennt.
Eine angenehme Nebenwirkung hat der Status trotzdem: Mit Arbeitserlaubnis gibt es eine Social Security Number, und mit SSN und US-Adresse wird der Aufbau eines US Credit Scores deutlich einfacher als über die ITIN.
Für wen das E-2 passt
Das E-2 passt zu Leuten, die in den USA ein echtes Geschäft betreiben wollen und das Geld dafür ohnehin investieren würden: ein Franchise, ein Restaurant, eine Agentur mit US-Kunden und US-Mitarbeitern, ein Handelsunternehmen. Es passt schlecht zu Leuten, die eigentlich nur einen Plan B suchen, einen zweiten Wohnsitz für den Notfall oder eine Steueroptimierung. Für den Notfall ist ein Status, der an ein laufendes Unternehmen in einem Hochsteuerland gebunden ist, eine teure Lösung. Welche Wohnsitzoptionen dafür besser passen, ordnet der Überblick über Plan-B-Wohnsitze ein.
Fazit
Das E-2 ist für Deutsche, Österreicher und Schweizer ein echter Weg in die USA, und einer der wenigen, der ohne Arbeitgeber und ohne Lotterie funktioniert. Aber es ist ein Unternehmervisum, kein Investorenvisum im Sinne von Kapital parken. Entscheidend sind die Staatsangehörigkeit, mindestens 50 Prozent Eigentum, eine Investition, die im Verhältnis zum Unternehmen substanziell ist und schon ausgegeben wurde, und ein Geschäft, das mehr trägt als das eigene Gehalt. Die 100.000 Dollar sind ein Richtwert, die "1 bis 3 Monate" bestenfalls der letzte Abschnitt. Und wer tatsächlich umzieht, sollte die Steuerfolgen vor dem Flug klären: US-Welteinkommensbesteuerung auf der einen Seite, die mögliche deutsche Wegzugsteuer auf der anderen. Die Green Card gibt es am Ende nicht dazu.


