Dubai: Firma gründen, Residence Visa bekommen, und was steuerlich wirklich gilt

Free Zone oder Mainland, Investor-Visum über die eigene Firma, 9 Prozent Körperschaftsteuer und warum null Einkommensteuer in Dubai noch kein Steuer-Exit aus Deutschland ist.

ChristianAktualisiert 10 Min Lesezeit
Dubai: Firma gründen, Residence Visa bekommen, und was steuerlich wirklich gilt
Inhalt
  1. Free Zone oder Mainland
  2. Das Residence Visa über die eigene Firma
  3. Was das kostet: Richtwerte
  4. Körperschaftsteuer: 9 Prozent, aber nicht für jeden
  5. Keine Einkommensteuer, und das Tax Residency Certificate
  6. Die 180-Tage-Regel
  7. Golden Visa in Kurzform
  8. Banking: die eigentliche Hürde
  9. Null Prozent in Dubai heißt nicht null in Deutschland
  10. Fazit

Dubai wird in Wohnsitz-Ratgebern gern als die einfachste Lösung verkauft: Firma gründen, Visum bekommen, null Steuern. Zwei Drittel davon stimmen. Die Firma ist schnell gegründet, das Residence Visa über die eigene Firma ist ein Standardprozess, und eine persönliche Einkommensteuer gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht. Das letzte Drittel ist der Punkt, an dem viele Pläne scheitern: Seit Juni 2023 gibt es eine Körperschaftsteuer, die Banken prüfen junge Firmen hart, und Deutschland lässt dich nicht gehen, nur weil du in Dubai ein Visum hast.

Dieser Artikel geht die Bausteine der Reihe nach durch: Firmenform, Visum, Kosten, Steuern in den VAE, Steuerresidenz, die 180-Tage-Regel, Golden Visa, Banking und am Ende die deutsche Seite. Wie Dubai im Vergleich zu anderen Zielen abschneidet, steht im Überblick Plan B: Wohnsitz-Optionen.

Free Zone oder Mainland

Die VAE haben zwei Welten für Firmen. Die Free Zones sind eigene Wirtschaftszonen mit eigener Behörde, eigenen Lizenzen und eigenem Visa-Schalter. Allein in Dubai gibt es mehr als zwei Dutzend, dazu kommen Zonen in den anderen Emiraten wie RAKEZ in Ras Al Khaimah. Free-Zone-Firmen sind seit jeher zu 100 Prozent in ausländischer Hand möglich, die Gründung läuft oft komplett online, und ein Flexi-Desk statt eines echten Büros reicht für die Lizenz.

Die Einschränkung: Eine Free-Zone-Firma ist für Geschäfte innerhalb der Zone und mit dem Ausland gedacht. Wer direkt an Kunden auf dem lokalen Markt der VAE verkaufen will, braucht je nach Tätigkeit einen Distributor, eine zusätzliche Genehmigung oder eben eine Mainland-Firma.

Die Mainland-Firma wird beim Wirtschaftsministerium des jeweiligen Emirats registriert, in Dubai beim Department of Economy and Tourism. Früher brauchte man dafür einen emiratischen Mehrheitsgesellschafter mit 51 Prozent. Diese Pflicht ist mit der Reform des Gesellschaftsrechts 2021 für die meisten Tätigkeiten gefallen, heute geregelt im Federal Decree-Law Nr. 32 von 2021. Ausnahmen gibt es für strategische Sektoren. Mainland heißt in der Praxis: freier Zugang zum lokalen Markt, dafür meist ein echter Mietvertrag und etwas mehr Papier.

Für einen Online-Unternehmer, Berater oder Händler, der international verkauft, ist die Free Zone der übliche Weg. Mainland lohnt sich, wenn der Kunde in den VAE sitzt.

Das Residence Visa über die eigene Firma

Das Visum hängt an der Firma. Als Gesellschafter wirst du von deiner eigenen Firma gesponsert, so wie ein Arbeitgeber einen Angestellten sponsert. Der Ablauf ist in fast jeder Zone gleich:

  • Lizenz und Establishment Card. Die Firma bekommt ihre Gewerbelizenz und eine Registrierung bei der Einwanderungsbehörde, die sie berechtigt, Visa zu beantragen.
  • Entry Permit. Wer noch nicht im Land ist, bekommt eine Einreisegenehmigung. Wer schon da ist, macht einen Statuswechsel.
  • Medizinischer Test. Bluttest und Röntgen, Pflicht für jedes Residence Visa ab 18 Jahren.
  • Emirates ID. Biometrie, also Fingerabdrücke und Foto. Die Emirates ID ist der Ausweis für alles im Land: Bank, Mietvertrag, Telefonvertrag, Behörden. Ohne sie kommst du praktisch nicht weiter.
  • Residence Visa. Wird heute digital ausgestellt und mit der Emirates ID verknüpft.

Das Investor- oder Partner-Visum über eine Free-Zone-Firma läuft in der Regel zwei Jahre und wird verlängert, solange die Firma besteht und die Lizenz bezahlt ist. Einige Zonen bieten längere Laufzeiten an. Wichtig ist der Umkehrschluss: Kündigst du die Lizenz oder zahlst du sie nicht, fällt das Visum mit. Das Visum ist kein eigenständiges Aufenthaltsrecht, sondern ein Anhang der Firma.

Was das kostet: Richtwerte

Feste Preise gibt es nicht. Jede Zone hat eigene Pakete, die sich mehrmals im Jahr ändern, und die Gründungsagenturen rechnen ihre Provision unterschiedlich ein. Die folgenden Zahlen sind deshalb Richtwerte für 2026, keine Angebote:

  • Lizenz in einer günstigen Free Zone: Einstiegspakete in Zonen wie IFZA, Meydan oder RAKEZ beginnen im Bereich von rund 12.000 bis 15.000 Dirham pro Jahr, oft mit einer Visa-Quote und einem Flexi-Desk.
  • Visum pro Person: Entry Permit, Medizintest, Emirates ID und Ausstellung zusammen liegen meist bei grob 4.000 bis 6.000 Dirham für zwei Jahre.
  • Nebenkosten: Establishment Card, Immigration Card, Krankenversicherung, Übersetzungen und Beglaubigungen.
  • Realistisches erstes Jahr mit einem Visum: grob 18.000 bis 25.000 Dirham, also etwa 4.500 bis 6.500 Euro. Mainland mit echtem Büro liegt deutlich darüber.

Ab dem zweiten Jahr kommen die Lizenzverlängerung und die laufende Buchhaltung dazu, und Buchhaltung ist seit der Körperschaftsteuer keine Formsache mehr.

Körperschaftsteuer: 9 Prozent, aber nicht für jeden

Bis 2023 war Dubai für Firmen steuerfrei, abgesehen von Öl- und Bankensektor. Seit dem Federal Decree-Law Nr. 47 von 2022 gilt eine Körperschaftsteuer für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juni 2023 beginnen. Die Grundregel:

  • 0 Prozent auf den steuerpflichtigen Gewinn bis 375.000 Dirham.
  • 9 Prozent auf den Teil darüber.

Jede Firma muss sich registrieren und eine Steuererklärung abgeben, auch wenn am Ende null herauskommt. Wer die Registrierung versäumt, zahlt Strafen.

Free-Zone-Firmen können einen Sonderstatus als Qualifying Free Zone Person bekommen. Dann gilt 0 Prozent auf qualifizierende Einkünfte und 9 Prozent auf den Rest. Die Bedingungen sind eng: ausreichende Substanz in den VAE, also echte Mitarbeiter und echte Tätigkeit vor Ort, geprüfte Jahresabschlüsse, Verrechnungspreise nach Fremdvergleich und ein De-minimis-Test. Nicht qualifizierende Umsätze dürfen höchstens 5 Prozent des Gesamtumsatzes oder 5 Millionen Dirham betragen, je nachdem, was niedriger ist. Wer die Grenze reißt, verliert den Status für das laufende Jahr und die vier folgenden. Was als qualifizierende Tätigkeit zählt, regelt eine eigene Liste, und Dienstleistungen an Endkunden auf dem Mainland gehören grundsätzlich nicht dazu. Ein Ein-Personen-Flexi-Desk erfüllt die Substanzanforderung kaum.

Für kleine Firmen gibt es die Small Business Relief: Wer im Steuerjahr und in allen Vorjahren höchstens 3 Millionen Dirham Umsatz hatte, kann beantragen, als gewinnlos behandelt zu werden. Ursprünglich lief die Regel für Steuerjahre bis Ende 2026. Mit dem Ministerial Decision Nr. 131 von 2026 hat das Finanzministerium sie auf Steuerjahre verlängert, die bis zum 31. Dezember 2029 enden. Die Erleichterung muss in der Erklärung gewählt werden, sie gilt nicht für Qualifying Free Zone Persons und nicht für Teile großer multinationaler Gruppen. Künstliches Aufteilen eines Geschäfts auf mehrere Firmen fällt unter die Missbrauchsregel.

Unterm Strich: Für eine kleine Firma unter 3 Millionen Dirham Umsatz ist die Körperschaftsteuer bis 2029 meist kein Kostenfaktor, aber ein Pflichtenfaktor. Darüber zählt die Frage, ob der Gewinn wirklich in den VAE entsteht.

Keine Einkommensteuer, und das Tax Residency Certificate

Auf Gehalt, Dividenden und Kapitalerträge von Privatpersonen erheben die VAE keine Einkommensteuer. Das ist der Teil des Versprechens, der stimmt.

Für die Steuerresidenz gilt seit dem 1. März 2023 der Cabinet Decision Nr. 85 von 2022. Eine natürliche Person ist in den VAE steuerlich ansässig, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Ihr gewöhnlicher Wohnsitz und der Mittelpunkt ihrer finanziellen und persönlichen Interessen liegen in den VAE, unabhängig von der Zahl der Tage.
  • Sie war innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 183 Tage im Land.
  • Sie war innerhalb von zwölf Monaten mindestens 90 Tage im Land, hat ein gültiges Residence Visa (oder ist Staatsbürger der VAE oder eines GCC-Staats) und hat entweder eine dauerhafte Wohnung in den VAE oder übt dort eine Beschäftigung oder ein Geschäft aus.

Wer eine der Bedingungen erfüllt, kann bei der Federal Tax Authority ein Tax Residency Certificate beantragen. Verlangt werden typischerweise Emirates ID, Ein- und Ausreisenachweis, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis und Kontoauszüge aus den VAE. Das Zertifikat ist ein Nachweis gegenüber Banken und ausländischen Behörden. Es entscheidet aber nicht darüber, ob ein anderes Land dich weiter als steuerpflichtig behandelt. Dazu unten mehr.

Die 180-Tage-Regel

Ein normales Residence Visa verfällt, wenn du mehr als 180 aufeinanderfolgende Tage außerhalb der VAE bist, unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Jede Einreise setzt den Zähler zurück. Wer länger weg war, kann in bestimmten Fällen eine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, das kostet Gebühren und ist kein Automatismus.

Ausgenommen sind Inhaber eines Golden Visa oder Green Visa samt Familie. Ob Investor-Visa über eine eigene Firma ebenfalls ausgenommen sind, wird unterschiedlich dargestellt. Die sichere Annahme ist: 180 Tage gelten, bis die Behörde (ICP oder in Dubai die GDRFA) im Einzelfall etwas anderes bestätigt.

Die Regel klingt großzügig, sie ist aber das Gegenteil eines Wohnsitzes. Wer nur alle fünf Monate für ein Wochenende einfliegt, um das Visum zu halten, erfüllt zwar die Visumsregel, aber weder die 183 Tage noch, ohne echte Wohnung und Tätigkeit, die 90-Tage-Regel.

Golden Visa in Kurzform

Das Golden Visa ist ein langfristiges Aufenthaltsrecht für fünf oder zehn Jahre, das nicht an einen Arbeitgeber oder eine eigene Firma gebunden ist. Die bekanntesten Wege:

  • Immobilien: Kauf von Immobilien im Wert von mindestens 2 Millionen Dirham. Ob und wie finanzierte Objekte zählen, regeln die Behörden der Emirate unterschiedlich.
  • Investoren und Unternehmer: Kapitalbeteiligungen ab 2 Millionen Dirham oder ein Unternehmen, das bestimmte Steuerzahlungen leistet, sowie eine eigene Schiene für Gründer mit anerkanntem Projekt.
  • Fachkräfte: Angestellte mit Hochschulabschluss in bestimmten Berufsgruppen und einem Monatsgehalt ab 30.000 Dirham.

Der Hauptvorteil im Kontext dieses Artikels ist die Befreiung von der 180-Tage-Regel. Steuerlich ändert das Golden Visa nichts, weder in den VAE noch in Deutschland.

Banking: die eigentliche Hürde

Firma und Visum dauern Wochen. Das Firmenkonto dauert oft länger, und es ist der Schritt, an dem in der Praxis die meisten Gründungen hängen. Banken in den VAE prüfen neue Firmen streng: Herkunft der Mittel, nachvollziehbares Geschäftsmodell, erwartete Zahlungsströme, Kundenländer, und vor allem Substanz. Eine Free-Zone-Lizenz mit Flexi-Desk, ein Gesellschafter ohne Aufenthalt im Land und Umsätze aus dem Ausland wirken auf eine Compliance-Abteilung schnell wie eine Briefkastenfirma.

Was die Chancen verbessert:

  • Zuerst das Residence Visa und die Emirates ID, dann das Konto. Ohne ID ist ein Antrag bei den meisten Banken sinnlos.
  • Ein privates Konto in den VAE und eine lokale Adresse.
  • Ein Geschäftsplan, Verträge oder Rechnungen bestehender Kunden und Kontoauszüge der bisherigen Firma.
  • Realistische Erwartungen an Mindestguthaben und Gebühren, die bei klassischen Banken spürbar sind. Digitale Geschäftskonten lokaler Anbieter sind oft der schnellere Start.

Ablehnungen kommen meist ohne detaillierte Begründung. Wer das Thema Konto außerhalb der EU grundsätzlicher angehen will, findet die Optionen im Artikel zum Auslandskonto außerhalb der EU, die Einordnung der Bankstufen in der Banking-Leiter.

Null Prozent in Dubai heißt nicht null in Deutschland

Das ist der wichtigste Abschnitt. Die Steuerfreiheit in Dubai sagt nur, was die VAE kassieren. Ob Deutschland weiter kassiert, entscheidet allein das deutsche Recht, und das ist in diesem Fall besonders streng, weil es seit dem 1. Januar 2022 kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE mehr gibt. Das alte Abkommen ist Ende 2021 ausgelaufen. Über ein neues Abkommen wird wieder gesprochen, in Kraft ist es nicht. Damit gibt es auch keine Abkommensregel, die bei doppeltem Wohnsitz zugunsten der VAE entscheidet.

Die Punkte, die zählen:

  • Wohnsitz in Deutschland. Wer in Deutschland eine Wohnung behält, die er jederzeit nutzen kann, bleibt nach § 8 AO unbeschränkt steuerpflichtig, mit dem Welteinkommen. Ein Visum, eine Emirates ID und ein Tax Residency Certificate ändern daran nichts. Auch eine "nur gelegentlich genutzte" Wohnung oder ein Zimmer bei den Eltern kann reichen.
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Wer als Deutscher in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, in ein Niedrigsteuerland zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt nach § 2 AStG für bis zu zehn Jahre mit mehr als den normalen Inlandseinkünften steuerpflichtig. Die VAE ohne Einkommensteuer sind der klassische Anwendungsfall.
  • Wegzugsbesteuerung. Wer mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, etwa an der eigenen GmbH, und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, zahlt beim Wegzug nach § 6 AStG Steuer auf den Wertzuwachs der Anteile, als hätte er sie verkauft. Auf Antrag in sieben Jahresraten, gegen Sicherheit.
  • Ort der Geschäftsleitung. Eine Dubai-Firma, die tatsächlich von einem Schreibtisch in Deutschland aus geführt wird, ist nach § 10 AO in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig. Und solange du in Deutschland ansässig bist, greift für niedrig besteuerte Auslandsfirmen zusätzlich die Hinzurechnungsbesteuerung.

Ein echter Wegzug heißt also: deutsche Wohnung aufgeben, Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegen, die Firma von dort führen und die Wegzugsfolgen vorher durchrechnen. Wie das im Einzelfall ausgeht, hängt von deiner Situation ab, das gehört vor dem Umzug zu einem Steuerberater, der beide Seiten kennt.

Fazit

Dubai liefert, was es verspricht, aber nur das: eine schnelle Firma, ein Visum über diese Firma, keine Einkommensteuer und eine Körperschaftsteuer, die für kleine Firmen bis 2029 meist bei null bleibt. Die Gesamtkosten für Lizenz und Visum sind im ersten Jahr überschaubar, das Firmenkonto ist die echte Hürde. Was Dubai nicht liefert, ist ein Steuer-Exit aus Deutschland. Den bekommst du nur, wenn du wirklich gehst, und zwar mit Wohnung, Lebensmittelpunkt und Firmenleitung. Wer nur das Visum will und die deutsche Wohnung behält, zahlt weiter in Deutschland, jetzt mit einer Firma mehr in der Buchhaltung. Wer ohnehin regelmäßig über DXB fliegt, findet im Dubai-Lounge-Guide die passende Ergänzung für die Wartezeit.