Portugal 2026: Golden Visa, IFICI und das Ende von NHR

Golden Visa nur noch über Fonds, Einbürgerung erst nach sieben oder zehn Jahren, IFICI statt NHR: was Portugal heute bietet und für wen sich der Umzug steuerlich lohnt.

ChristianAktualisiert 10 Min Lesezeit
Portugal 2026: Golden Visa, IFICI und das Ende von NHR
Inhalt
  1. Für Deutsche: Registrierung statt Golden Visa
  2. Wann das Golden Visa trotzdem zählt
  3. Das Golden Visa 2026: welche Wege es noch gibt
  4. Ablauf, Gebühren und Wartezeit
  5. Mindestaufenthalt und Verlängerung
  6. Der Weg zur Staatsangehörigkeit seit Mai 2026
  7. Das Ende von NHR
  8. IFICI: wer qualifiziert und wer nicht
  9. Die deutsche Seite, kurz
  10. Fazit

Portugal war ein Jahrzehnt lang das Lieblingsziel der Auswandererforen. Eine Wohnung an der Algarve kaufen, Golden Visa bekommen, als NHR zehn Jahre fast steuerfrei leben, nach fünf Jahren einen EU-Pass beantragen. Von dieser Geschichte ist 2026 wenig übrig. Der Immobilienweg zum Golden Visa ist seit Oktober 2023 zu, das NHR-Regime nimmt seit 2024 keine neuen Leute mehr auf, und seit dem 19. Mai 2026 dauert die Einbürgerung deutlich länger.

Was bleibt, ist trotzdem interessant, nur für andere Leute als früher. Dieser Artikel ordnet zuerst ein, was ein Deutscher überhaupt braucht, beschreibt dann das Golden Visa für Familienangehörige und Nicht-EU-Bürger, danach das neue Steuerregime IFICI und am Ende die deutsche Seite.

Für Deutsche: Registrierung statt Golden Visa

Ein deutscher Staatsbürger braucht in Portugal kein Golden Visa und kann es auch gar nicht bekommen. Die portugiesische Migrationsbehörde AIMA schreibt ausdrücklich, dass das Investoren-Aufenthaltsrecht (ARI) nicht für Staatsangehörige der EU, des EWR, der Schweiz und Andorras gilt. Für sie gilt die Freizügigkeit.

Wer länger als drei Monate bleibt, beantragt bei der Câmara Municipal seines Wohnorts das Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia, kurz CRUE. Nach den Angaben des staatlichen Serviceportals gov.pt kostet das 15 Euro. Verlangt werden im Wesentlichen Pass oder Personalausweis, eine Adresse in Portugal und ein Nachweis des Aufenthaltszwecks. Die Details unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Dazu kommen die Steuernummer NIF, die Sozialversicherungsnummer NISS und die Anmeldung beim Gesundheitssystem SNS.

Das CRUE ist Aufenthaltsrecht, kein Steuerstatus. Steuerlich ansässig in Portugal ist, wer sich in einem Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 183 Tage dort aufhält oder an einem Tag dieses Zeitraums eine Wohnung hat, die er als gewöhnlichen Wohnsitz nutzen will. Die Wohnung allein kann also reichen. Für Deutsche ist die eigentliche Frage deshalb nicht das Visum, sondern ob sie für IFICI infrage kommen und was Deutschland beim Wegzug verlangt.

Wann das Golden Visa trotzdem zählt

Das Golden Visa wird relevant, sobald jemand in der Familie keinen EU-Pass hat. Die typischen Fälle:

  • ein Ehepartner aus einem Drittstaat, wenn der Deutsche selbst nicht in Portugal lebt, sondern nur der Partner dort ein Aufenthaltsrecht braucht,
  • Eltern aus einem Drittstaat, die über das Golden Visa des Kindes oder über den Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht bekommen sollen,
  • ein Nicht-EU-Bürger, der Schengen-Aufenthalt und eine Option auf die portugiesische Staatsangehörigkeit sucht, ohne wirklich nach Portugal zu ziehen.

Lebt der Deutsche selbst in Portugal, kommen Ehepartner und Kinder aus Drittstaaten in der Regel über das Freizügigkeitsrecht für Familienangehörige von EU-Bürgern. Das ist billiger und schneller als jede Investition. Das Golden Visa ist das Werkzeug für die Konstellation, in der niemand in Portugal wohnen will.

Das Golden Visa 2026: welche Wege es noch gibt

Seit dem Gesetz 56/2023 vom 6. Oktober 2023 darf die Investition weder direkt noch indirekt in Immobilien fließen. Auch die reine Kapitalüberweisung ist gestrichen. Laut AIMA bleiben fünf Wege:

  • Fonds: mindestens 500.000 Euro in Anteile an nicht-immobilienbezogenen Investmentfonds nach portugiesischem Recht. Der Fonds muss beim Investment eine Restlaufzeit von mindestens fünf Jahren haben und mindestens 60 Prozent in Gesellschaften mit Sitz in Portugal investieren.
  • Forschung: mindestens 500.000 Euro für Forschungstätigkeiten öffentlicher oder privater wissenschaftlicher Einrichtungen.
  • Kultur: mindestens 250.000 Euro für Kunstproduktion oder den Erhalt des nationalen Kulturerbes über die vorgesehenen öffentlichen oder gemeinnützigen Träger.
  • Unternehmen: mindestens 500.000 Euro für die Gründung oder Kapitalerhöhung einer portugiesischen Gesellschaft mit fünf neuen Dauerarbeitsplätzen.
  • Arbeitsplätze: die Schaffung von mindestens zehn Arbeitsplätzen, in strukturschwachen Regionen acht.

In der Praxis läuft fast alles über den Fondsweg. Das Geld ist dann nicht weg, sondern in einem Fonds angelegt, mit allen Risiken eines illiquiden Private-Equity- oder Venture-Produkts. Die Investition muss nach AIMA mindestens fünf Jahre gehalten werden, gezählt ab der Erteilung des Aufenthaltstitels. Verwaltungsgebühren, Ausgabeaufschläge und die tatsächliche Rendite des Fonds stehen nicht im Gesetz, sie stehen im Fondsprospekt und sollten vor der Zeichnung gelesen werden.

Ablauf, Gebühren und Wartezeit

Der Antrag läuft in mehreren Schritten:

  • NIF und portugiesisches Bankkonto, über das die Investition fließt. Die Bank bestätigt die Überweisung schriftlich.
  • Investition in voller Höhe vor dem Antrag. AIMA verlangt, dass die Mindestanforderungen bei Antragstellung bereits erfüllt sind.
  • Online-Antrag im Portal ARI mit Pass, Krankenversicherung, Führungszeugnis aus dem Herkunfts- oder Wohnsitzland (nicht älter als drei Monate, übersetzt und beglaubigt), Nachweis der Investition und Bescheinigungen ohne Steuer- und Sozialversicherungsschulden.
  • Biometrie-Termin in Portugal, danach die Entscheidung und die Karte.

Die Gebühren laut der aktuellen Gebührentabelle von AIMA gelten pro Person, also auch für jeden Familienangehörigen: 842,80 Euro für die Prüfung und 8.418,90 Euro für die Erteilung, die Verlängerung kostet 4.210,30 Euro. Bei digitaler Antragstellung reduzieren sich diese Beträge um 25 Prozent auf 632,10 und 6.314,20 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern zahlt damit allein an staatlichen Gebühren schnell über 25.000 Euro, dazu kommen Anwalt, Übersetzungen und die Kosten des Fonds.

Das größte Problem ist die Zeit. Am 7. Oktober 2026 sagte Präsidialminister António Leitão Amaro im Parlament, dass von rund 46.000 offenen Golden-Visa-Anträgen etwa 6.000 bearbeitet seien und rund 30.000 Biometrie-Termine vergeben wurden. Die Regierung hatte versprochen, den Rückstau 2026 abzubauen. Wer heute einen neuen Antrag stellt, sollte eher mit Jahren als mit Monaten rechnen.

Mindestaufenthalt und Verlängerung

Der Mindestaufenthalt ist der Grund, warum das Golden Visa für Nicht-Residenten attraktiv ist. AIMA verlangt sieben Tage im ersten Jahr und danach jeweils 14 Tage in den folgenden Zweijahreszeiträumen. Mehr nicht.

Der erste Titel gilt zwei Jahre, Verlängerungen laufen über jeweils drei Jahre. Bei jeder Verlängerung prüft AIMA, ob die Investition noch besteht und der Mindestaufenthalt eingehalten wurde. Wer Fondsanteile vorzeitig verkauft, riskiert die Verlängerung. Seit dem 16. Februar 2026 laufen die Verlängerungen ausschließlich elektronisch über das Portal de Renovações.

Wichtig: Wer nur die 14 Tage in Portugal verbringt, ist dort nicht steuerlich ansässig. Das Golden Visa ist ein Aufenthaltsrecht, kein Steuerwohnsitz, und schon gar kein Ausweg aus der deutschen Steuerpflicht.

Der Weg zur Staatsangehörigkeit seit Mai 2026

Hier hat sich am meisten geändert. Das Organgesetz 1/2026 wurde am 18. Mai 2026 im Diário da República veröffentlicht und gilt seit dem 19. Mai 2026. Die Einbürgerung verlangt jetzt:

  • sieben Jahre legalen Aufenthalt für Staatsangehörige der EU und der portugiesischsprachigen Länder (CPLP), bisher fünf,
  • zehn Jahre für alle anderen Staatsangehörigen,
  • Portugiesisch mindestens auf Niveau A2 und einen Test zu Kultur, Bürgerrechten und politischem System,
  • eine Erklärung zu den demokratischen Grundprinzipien, ausreichende Mittel und ein sauberes Strafregister.

Noch wichtiger für Golden-Visa-Antragsteller: Gezählt wird nur noch die Zeit ab Erteilung des ersten Aufenthaltstitels. Früher zählte auch die Wartezeit nach dem Antrag. Bei einem Rückstau von mehreren Jahren macht das einen großen Unterschied. Wer vor dem 19. Mai 2026 einen Einbürgerungsantrag gestellt hat, wird noch nach altem Recht beurteilt. Das Verfassungsgericht hatte zuvor einzelne Bestimmungen gekippt, die längeren Fristen selbst aber nicht.

Ein Nicht-EU-Investor, der 2026 beantragt, steht also realistisch vor zehn Jahren ab Kartenausgabe plus der Wartezeit bis dahin. Die alte Erzählung "EU-Pass nach fünf Jahren mit 14 Tagen Urlaub" ist erledigt. Für Deutsche, die eine zweite Staatsangehörigkeit erwägen, gelten seit 2024 andere Regeln, sie stehen im Artikel zur doppelten Staatsbürgerschaft für Deutsche.

Das Ende von NHR

Das Regime für Steuerausländer (Residente Não Habitual, NHR) wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Es gilt nur noch für Personen, die bis Anfang 2024 registriert waren oder die Voraussetzungen bis Ende 2023 erfüllten, und unter Bedingungen für Personen, die bis zum 31. Dezember 2024 ansässig wurden. Wer drin ist, behält es für den Rest seiner zehn Jahre.

Für Rentner war NHR der eigentliche Grund für Portugal. Ausländische Renten wurden zunächst gar nicht besteuert, für Neuregistrierungen ab 2020 mit 10 Prozent pauschal. Einen Nachfolger für Renten gibt es nicht. Wer heute als Rentner nach Portugal zieht, zahlt auf seine Rente die normale progressive Einkommensteuer, deren Spitzensatz bei 48 Prozent liegt.

Dazu kommt ein deutsches Problem für Altfälle: Der Bundesfinanzhof hat am 3. September 2025 (X R 1/24) entschieden, dass Deutschland die Rente eines Rentners mit portugiesischem NHR-Status besteuern darf, weil sie in Portugal aufgrund der Sonderregel steuerfrei blieb. Der Kläger musste über 77.000 Euro nachzahlen. Wer noch mit NHR rechnet, sollte das prüfen lassen.

IFICI: wer qualifiziert und wer nicht

Der Nachfolger heißt IFICI (Incentivo Fiscal à Investigação Científica e Inovação), geregelt in Artikel 58-A des Estatuto dos Benefícios Fiscais und der Portaria 352/2024/1. Das Regime ist deutlich enger als NHR. Die Bedingungen:

  • Neuzuzug: steuerlich ansässig in Portugal geworden und in keinem der fünf Vorjahre dort ansässig gewesen, kein früherer NHR-Status.
  • Qualifizierte Tätigkeit, und zwar in einer der gesetzlichen Kategorien: Lehre und Forschung an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, qualifizierte Stellen in Unternehmen mit vertraglichen Investitionsvorteilen, hochqualifizierte Berufe aus Anhang I der Portaria in Industrie- und Dienstleistungsunternehmen mit bestimmten Tätigkeitscodes, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes exportieren, Forschungs- und Entwicklungspersonal von Unternehmen mit F&E-Steuerförderung, Stellen in von AICEP oder IAPMEI anerkannten Unternehmen und Jobs in zertifizierten Startups.
  • Registrierung bis zum 15. Januar des Jahres nach dem Zuzug, je nach Kategorie bei der Wissenschaftsstiftung FCT, AICEP, IAPMEI, der Innovationsagentur ANI, Startup Portugal oder der Steuerbehörde AT.

Was IFICI bringt: 20 Prozent pauschal auf portugiesische Einkünfte aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit in der begünstigten Tätigkeit, zehn Jahre lang, nicht verlängerbar. Ausländische Einkünfte aus Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Veräußerungsgewinnen sind laut PwC in der Regel befreit, werden aber bei der Progression berücksichtigt.

Was IFICI nicht abdeckt:

  • Renten. Ausländische Renten sind ausdrücklich ausgenommen.
  • Einkünfte aus Steueroasen auf der portugiesischen schwarzen Liste.
  • Remote-Arbeit für einen deutschen Arbeitgeber ohne portugiesische Einheit: Die Kategorien setzen eine Tätigkeit in einem begünstigten Unternehmen oder einer Einrichtung voraus. Wer nur seinen Laptop mitnimmt, fällt in der Regel durch.
  • Vermögende ohne Job. Wer von Dividenden lebt und nicht arbeitet, bekommt kein IFICI. Für ihn gilt der normale Satz von 28 Prozent auf Kapitalerträge. Das ist der wichtigste Unterschied zu Zypern, wo der Non-Dom-Status genau diese Gruppe begünstigt.

Die deutsche Seite, kurz

Portugal ist ein Hochsteuerland mit Ausnahmen für bestimmte Zuzügler. Deutschland bleibt dabei ein Faktor:

  • Wohnsitz in Deutschland. Wer seine Wohnung behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig. Ist man in beiden Ländern ansässig, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen von 1980 über ständige Wohnstätte und Lebensmittelpunkt. 183 Tage in Portugal entscheiden das nicht allein.
  • Wegzugsbesteuerung. Wer mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, versteuert beim Wegzug die stillen Reserven. Seit 2022 gibt es auch innerhalb der EU nur noch die Ratenzahlung über sieben Jahre.
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Ein Regime wie IFICI kann als Vorzugsbesteuerung gelten. Wer dann noch wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat, bleibt mit seinen deutschen Einkünften bis zu zehn Jahre erweitert steuerpflichtig.
  • Deutsche Dividenden. Die Befreiung in Portugal ändert nichts an der deutschen Kapitalertragsteuer. Das Abkommen begrenzt sie bei Streubesitz auf 15 Prozent, die Differenz holt man beim Bundeszentralamt für Steuern zurück.

Das Ergebnis hängt vom Einzelfall ab, ohne Steuerberater in beiden Ländern sollte niemand umziehen. Den Vergleich mit anderen Zielen gibt es im Überblick zu Plan-B-Wohnsitzen und im Artikel zu Golden Visas in der EU.

Fazit

Für Deutsche ist Portugal kein Golden-Visa-Thema. Der Aufenthalt kostet 15 Euro und einen Termin bei der Gemeinde. Die eigentliche Frage ist IFICI, und die beantwortet sich schnell: Wer in Portugal für ein Startup, ein exportstarkes Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder einen geförderten Investor arbeitet, bekommt zehn Jahre 20 Prozent auf das Gehalt und weitgehend steuerfreie Auslandserträge. Rentner, Remote-Angestellte deutscher Firmen und Kapitalanleger ohne Job bekommen nichts Besonderes mehr.

Das Golden Visa selbst ist zu einem Produkt für Nicht-EU-Bürger geworden: 500.000 Euro in einem Fonds, sieben bis vierzehn Tage Aufenthalt, hohe Gebühren pro Kopf, Jahre an Wartezeit und eine Einbürgerung, die frühestens zehn Jahre nach der ersten Karte möglich ist. Für den drittstaatsangehörigen Partner oder die Eltern eines Deutschen kann das immer noch der richtige Weg sein. Ein Steuermodell ist es nicht.