
Inhalt
- Aufenthalt: Registrierung statt Visum
- Steuerliche Ansässigkeit: 183 Tage oder 60 Tage
- Non-Dom: was wirklich steuerfrei ist
- Was die Reform 2026 bei Non-Dom und SDC geändert hat
- Körperschaftsteuer: 15 Prozent statt 12,5
- Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
- Die deutsche Seite, kurz
- Banking in Zypern
- Fazit
Zypern ist das einzige Land in dieser Serie, für das ein Deutscher kein Visum, keine Investition und keinen Anwalt für den Aufenthalt braucht. Als EU-Bürger hat man das Recht, dort zu wohnen. Interessant wird Zypern wegen etwas anderem: Das Land besteuert seine Einwohner nach Wohnsitz, lässt aber Zugezogene über den Non-Dom-Status jahrelang ohne Steuer auf Dividenden und Zinsen. Dazu kommt eine Regel, mit der man schon nach 60 Tagen im Jahr steuerlich ansässig sein kann.
Zum 1. Januar 2026 hat Zypern sein Steuerrecht umfassend reformiert. Das Parlament hat das Paket am 22. Dezember 2025 beschlossen, veröffentlicht wurde es am 31. Dezember 2025. Viele Artikel im Netz beschreiben noch den alten Stand. Dieser Text erklärt die Regeln so, wie sie seit 2026 gelten, zuerst die Bedingungen, dann die Vorteile, dann die deutsche Seite, die bei fast jedem Wegzug der eigentliche Engpass ist.
Aufenthalt: Registrierung statt Visum
Für EU-Bürger gibt es kein Aufenthaltsprogramm, sondern eine Registrierungspflicht. Wer länger als drei Monate bleibt, beantragt innerhalb von vier Monaten nach der Einreise beim Civil Registry and Migration Department die Registrierungsbescheinigung für Unionsbürger. Das Formular heißt MEU1, die Bescheinigung selbst wird wegen ihrer Farbe meist "Yellow Slip" genannt.
Verlangt werden im Kern:
- Pass oder Personalausweis im Original mit Kopie.
- Nachweis einer Adresse in Zypern, typischerweise ein Mietvertrag.
- Nachweis des Aufenthaltszwecks: ein Arbeitsvertrag, eine selbstständige Tätigkeit oder, wer nicht arbeitet, ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung.
- Passfotos und die Gebühr, nach den Angaben der Behörde 20 Euro, zu zahlen vor der Antragstellung.
Ausländische Dokumente müssen offiziell übersetzt und beglaubigt sein. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts gibt es das Daueraufenthaltsrecht über das Formular MEU3. Der Yellow Slip ist im Alltag wichtiger, als er klingt: Banken, das Gesundheitssystem GeSY und die Steuerbehörde fragen danach.
Wichtig für die Einordnung: Der Yellow Slip ist Aufenthaltsrecht, nicht Steuerstatus. Wer registriert ist, ist deshalb noch lange nicht steuerlich in Zypern ansässig, und wer steuerlich ansässig ist, ist deshalb noch lange nicht aus Deutschland raus.
Steuerliche Ansässigkeit: 183 Tage oder 60 Tage
Zypern kennt zwei Wege zur Steueransässigkeit, beide bezogen auf das Kalenderjahr.
Die 183-Tage-Regel. Wer sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Zypern aufhält, ist dort steuerlich ansässig. Weitere Bedingungen gibt es nicht. Diese Regel hat die Reform nicht verändert.
Die 60-Tage-Regel. Sie ist der Grund, warum Zypern in Foren so oft auftaucht. Ansässig ist auch, wer im selben Kalenderjahr alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 60 Tage Aufenthalt in Zypern,
- in keinem anderen einzelnen Staat mehr als 183 Tage,
- eine Tätigkeit in Zypern: ein Geschäft betreiben, dort angestellt sein oder Geschäftsführer einer in Zypern steuerlich ansässigen Gesellschaft sein, und diese Verbindung darf im Laufe des Jahres nicht enden,
- eine ständige Wohnung in Zypern, gemietet oder gekauft.
Bis Ende 2025 galt noch eine fünfte Bedingung: Man durfte in keinem anderen Staat steuerlich ansässig sein. Diese Voraussetzung hat die Reform ab dem Steuerjahr 2026 gestrichen. Das klingt nach einer Erleichterung und ist für manche auch eine. Es bedeutet aber vor allem, dass Zypern jetzt Leute als ansässig behandelt, die gleichzeitig in einem anderen Land ansässig sind. Wer seine Wohnung in Deutschland behält, ist nach deutschem Recht weiter unbeschränkt steuerpflichtig, egal was Zypern sagt. Dann entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen, welches Land den Vorrang hat, und das hängt an der ständigen Wohnstätte und am Mittelpunkt der Lebensinteressen, nicht an den 60 Tagen.
Mit anderen Worten: Die 60-Tage-Regel löst die zypriotische Seite. Die deutsche Seite löst sie nicht.
Non-Dom: was wirklich steuerfrei ist
Zypern unterscheidet zwischen Ansässigkeit und Domizil. Das Domizil ist ein Konzept aus dem englischen Recht, im Kern das Herkunftsland. Wer kein zypriotisches Herkunftsdomizil hat, gilt als Non-Dom, solange er nicht in 17 der letzten 20 Jahre in Zypern steuerlich ansässig war. Für einen Deutschen, der neu nach Zypern zieht, ist das der Normalfall. Einen Antrag auf Erteilung gibt es nicht, der Status ergibt sich aus dem Gesetz und wird in der Steuererklärung geltend gemacht.
Der Vorteil betrifft eine bestimmte Steuer: die Special Defence Contribution, kurz SDC. Sie fällt auf Dividenden und Zinsen an. Non-Doms zahlen sie nicht, und zwar auf weltweite Dividenden und Zinsen, solange der Status besteht, also bis zu 17 Jahre.
Was der Status nicht abdeckt:
- Einkommensteuer auf Arbeit und Gewerbe. Gehalt, Geschäftsführervergütung und Gewinne als Selbstständiger werden normal besteuert. Seit 2026 bleiben die ersten 22.000 Euro steuerfrei, danach steigt der Satz in Stufen über 20, 25 und 30 Prozent bis zum Spitzensatz von 35 Prozent ab 72.000 Euro.
- Den Beitrag zum Gesundheitssystem GeSY. Auf Dividenden und Zinsen fallen 2,65 Prozent an, auch für Non-Doms, mit einer Obergrenze bei 180.000 Euro Einkommen im Jahr. Das sind höchstens 4.770 Euro.
- Kryptogewinne. Seit der Reform werden sie mit 8 Prozent besteuert.
Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere sind in Zypern grundsätzlich steuerfrei, die Kapitalertragsteuer greift dort nur bei zypriotischen Immobilien. Zusammen mit dem Non-Dom-Status heißt das: Ein Investor, der von Dividenden, Zinsen und Kursgewinnen lebt, zahlt in Zypern im Wesentlichen den GeSY-Beitrag. Genau darauf beruht der Ruf des Landes.
Für Zugezogene, die in Zypern arbeiten, gibt es zusätzlich eine neue Befreiung: Wer nach dem 1. Januar 2025 eine Tätigkeit in Zypern aufgenommen hat, mehr als 30.000 Euro im Jahr verdient und vorher mindestens sieben Jahre nicht in Zypern ansässig war, kann nach Angaben von KPMG sieben Jahre lang 25 Prozent des Einkommens freistellen, höchstens 25.000 Euro im Jahr. Sie gilt für Angestellte und Selbstständige und ergänzt die älteren Befreiungen für Angestellte.
Was die Reform 2026 bei Non-Dom und SDC geändert hat
Drei Änderungen sind für dieses Thema wichtig.
Die SDC auf Dividenden sinkt für Domizilierte von 17 auf 5 Prozent. Das betrifft Non-Doms nicht direkt, sie zahlten schon vorher nichts. Es verändert aber die Rechnung nach dem 17. Jahr: Wer dann domiziliert gilt, zahlt auf Dividenden aus Gewinnen ab 2026 nur noch 5 Prozent statt 17. Für Dividenden aus Gewinnen bis Ende 2025, die bis Ende 2031 ausgeschüttet werden, bleibt es bei 17 Prozent. Auf Mieteinkünfte fällt keine SDC mehr an.
Der Non-Dom-Status lässt sich verlängern. Neu ist eine Option für die Zeit nach dem 17. Jahr: Wer kein zypriotisches Herkunftsdomizil hat, kann die SDC-Befreiung um bis zu zwei Perioden von je fünf Jahren verlängern, gegen eine Pauschale von 250.000 Euro pro Periode. Damit sind höchstens 27 Jahre möglich. Die Verfahrensdetails, also Fristen und Zahlungsmodalitäten, beschreiben die Kanzleien bisher nicht einheitlich, hier gilt der Gesetzestext und die Praxis des Steueramts. Bei 5 Prozent SDC lohnt sich die Pauschale rechnerisch erst ab Dividenden von etwa einer Million Euro im Jahr, sie ist also ein Instrument für sehr große Vermögen.
Die fiktive Dividendenausschüttung entfällt. Bisher galt für zypriotische Gesellschaften mit ansässigen, domizilierten Gesellschaftern: Wer nicht innerhalb von zwei Jahren 70 Prozent des Gewinns ausschüttete, wurde so behandelt, als hätte er es getan. Für Gewinne ab 2026 ist diese Regel abgeschafft.
Körperschaftsteuer: 15 Prozent statt 12,5
Die 12,5 Prozent, mit denen Zypern jahrzehntelang geworben hat, sind Geschichte. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Körperschaftsteuer 15 Prozent. Hintergrund ist die globale Mindeststeuer der OECD, die für große Konzerne ohnehin 15 Prozent verlangt. Steuerliche Verluste lassen sich jetzt sieben statt fünf Jahre vortragen, und die Stempelsteuer ist weitgehend abgeschafft.
Für einen Unternehmer mit zypriotischer Gesellschaft sieht die Kette damit so aus: 15 Prozent auf den Gewinn der Gesellschaft, dann als Non-Dom keine SDC auf die Ausschüttung, aber 2,65 Prozent GeSY. Das ist immer noch niedrig, aber kein Nullsteuer-Modell, und es funktioniert nur mit echter Substanz. Eine Gesellschaft, die aus Deutschland heraus geführt wird, hat ihre Geschäftsleitung in Deutschland und ist dort steuerpflichtig, egal wo sie eingetragen ist. Wer stattdessen über eine US-Gesellschaft nachdenkt: Eine US LLC ist steuerlich meist transparent, ihre Gewinne werden also im Wohnsitzland des Inhabers besteuert, und Zypern behandelt sie nicht automatisch so wie die USA.
Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Deutschland und Zypern haben 2011 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das das alte von 1974 ersetzt. Für Auswanderer sind zwei Punkte relevant.
Der Tie-Breaker. Ist jemand nach dem Recht beider Länder ansässig, was durch die neue 60-Tage-Regel häufiger vorkommt, entscheidet das Abkommen in einer festen Reihenfolge: ständige Wohnstätte, dann Mittelpunkt der Lebensinteressen, dann gewöhnlicher Aufenthalt, dann Staatsangehörigkeit. Eine behaltene Wohnung in Deutschland und eine Familie in München schlagen 60 Tage in Limassol.
Quellensteuer auf deutsche Dividenden. Wer in Zypern ansässig ist und deutsche Aktien hält, bekommt die volle deutsche Kapitalertragsteuer zunächst einbehalten. Das Abkommen begrenzt sie bei Streubesitz auf 15 Prozent, die Differenz muss beim Bundeszentralamt für Steuern zurückgeholt werden. Für Non-Doms ist diese Quellensteuer oft die einzige echte Steuer auf Dividenden, weshalb viele ihr Depot auf Titel aus Ländern mit niedrigerer oder ohne Quellensteuer umschichten.
Die deutsche Seite, kurz
Zypern macht es leicht. Deutschland nicht. Drei Regeln sollte jeder kennen, bevor er die Wohnung kündigt:
- Abmeldung allein reicht nicht. Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Wohnung, die man jederzeit nutzen kann, ist ein Wohnsitz, auch ohne Meldeadresse.
- Wegzugsbesteuerung. Wer mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, versteuert beim Wegzug die stillen Reserven, als hätte er verkauft. Seit 2022 gibt es auch innerhalb der EU keine zinslose Stundung mehr, nur noch eine Ratenzahlung über sieben Jahre.
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Wer als Deutscher in ein Land mit niedriger Besteuerung zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt mit seinen deutschen Einkünften bis zu zehn Jahre in einer erweiterten Steuerpflicht. Ob Zypern im Einzelfall als niedrig besteuernd gilt, hängt von der Höhe der Einkünfte und von der Frage ab, ob der Non-Dom-Status als Vorzugsbesteuerung gewertet wird.
Die Regeln im Zusammenhang stehen im Überblick zu Plan-B-Wohnsitzen. Das steuerliche Ergebnis hängt immer vom Einzelfall ab, ohne einen Berater auf beiden Seiten geht es nicht.
Banking in Zypern
Ein zypriotisches Konto ist ein EU-Konto. Die Einlagensicherung deckt 100.000 Euro pro Kunde und Bank, und die neue EU-Regel für Banken aus Drittstaaten, die im Artikel zum Auslandskonto außerhalb der EU beschrieben ist, spielt hier keine Rolle. Die großen lokalen Häuser sind Bank of Cyprus, Hellenic Bank, Eurobank und Alpha Bank.
Einfach ist die Eröffnung trotzdem nicht. Zyprische Banken prüfen seit der Krise von 2013 und der Kritik an ihrem früheren Geschäft mit Offshore-Geldern streng. Gefragt werden in der Regel nach Pass, zypriotischer Adresse, Yellow Slip, Steuernummer, Referenzschreiben der bisherigen Bank und Nachweisen über Einkommen und Herkunft des Vermögens. Wer das Paket vollständig mitbringt, spart Wochen. Eine Kreditkarte ist eine eigene Entscheidung der Bank, eine deutsche Bonitätshistorie zählt dort nicht automatisch, man fängt als Neukunde von vorn an.
Für die meisten ist Zypern deshalb nicht das Hauptkonto, sondern eine Stufe im Aufbau: lokales Konto für Miete, Steuern und GeSY, daneben bestehende Konten in Deutschland oder bei einer internationalen Bank. Wie diese Stufen zusammenpassen, beschreibt die Banking-Leiter von Fintech bis Privatbank.
Fazit
Zypern ist für Deutsche der unkomplizierteste Wohnsitz im Ausland: kein Visum, 20 Euro Registrierung, und mit der 60-Tage-Regel ein Steuerstatus, der kein Ganzjahresleben auf der Insel verlangt. Der Non-Dom-Status ist echt und nach der Reform sogar verlängerbar, er betrifft aber vor allem Dividenden und Zinsen. Arbeit und Gewerbe werden normal besteuert, Gesellschaften jetzt mit 15 Prozent.
Der Engpass liegt fast nie in Zypern, sondern in Deutschland. Wer eine Wohnung behält, Familie zurücklässt oder eine GmbH-Beteiligung hat, sollte die deutschen Folgen klären, bevor er die zypriotischen Vorteile nachrechnet. Wer das sauber macht, bekommt einen EU-Wohnsitz mit einem der freundlichsten Regime für Kapitalerträge in Europa. Wer es nicht macht, zahlt im Zweifel in beiden Ländern.


