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Kaum ein Begriff wird im Plan-B-Marketing so oft verkauft wie "Golden Visa". Gemeint ist ein Aufenthaltstitel gegen Investition: Man legt einen festen Betrag in Immobilien, Fonds oder Unternehmen an und bekommt dafür das Recht, in einem EU-Staat zu wohnen, meist mit Familie und ohne Pflicht, dort tatsächlich zu leben.
Für einen deutschen Leser beginnt dieser Überblick mit einer Feststellung, die in den meisten Anzeigen fehlt: Du brauchst kein Golden Visa, um in Portugal, Griechenland, Malta, Italien oder Spanien zu wohnen. Als EU-Bürger hast du Freizügigkeit. Du ziehst hin, registrierst dich nach drei Monaten bei der örtlichen Behörde und bist legal ansässig, ohne einen Euro Investition. Die eigentlichen Fragen für Deutsche liegen woanders: im Steuerregime für Zugezogene und in den Regeln, mit denen Deutschland dich nach dem Wegzug weiter besteuert.
Dieser Artikel ist der Einstieg in eine Serie. Er erklärt, welche Programme 2026 noch existieren, welche abgeschafft wurden, wann ein Golden Visa für Deutsche trotzdem sinnvoll ist, und verweist auf die ausführlichen Länderartikel.
Warum Deutsche kein Golden Visa brauchen
Die Freizügigkeitsrichtlinie der EU gibt jedem Unionsbürger das Recht, sich bis zu drei Monate ohne Bedingungen in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten. Wer länger bleibt, muss arbeiten, selbstständig sein oder ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung nachweisen. Dann gibt es eine Anmeldebescheinigung, in Portugal das CRUE, in Spanien das Certificado de Registro, in Zypern den Yellow Slip. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts entsteht ein Daueraufenthaltsrecht.
Das ist alles. Kein Mindestbetrag, keine Fondsanteile, keine Gebühr in fünfstelliger Höhe. Ein Golden Visa würde einem Deutschen nichts geben, was er nicht schon hat. Im Gegenteil: Viele Programme stehen EU-Bürgern gar nicht offen, weil sie ausdrücklich für Drittstaatsangehörige gemacht sind.
Auch für die Familie ist das Golden Visa oft unnötig. Zieht ein deutscher Staatsbürger tatsächlich in ein anderes EU-Land, haben sein Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht, auch wenn sie keinen EU-Pass haben. Sie bekommen eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers.
Wann ein Golden Visa trotzdem eine Rolle spielt
Es gibt Konstellationen, in denen der Investitionsweg für eine deutsche Familie trotzdem Sinn ergibt:
- Der Deutsche zieht nicht selbst um. Das abgeleitete Recht des Ehepartners hängt daran, dass der Unionsbürger sein Freizügigkeitsrecht ausübt. Wer in Deutschland bleibt und nur einem Partner aus einem Drittstaat einen Titel in Portugal oder Griechenland sichern will, braucht einen eigenen Weg.
- Eltern aus einem Drittstaat, die nicht unterhaltsberechtigt sind, fallen nicht automatisch unter das Familienrecht der Richtlinie.
- Ein Titel ohne echten Umzug. Ein Golden Visa in Griechenland verlangt keinen Mindestaufenthalt. Für Drittstaatsangehörige ist das ein Titel auf Vorrat. Für Deutsche ist das kein Argument, sie können ohnehin jederzeit kommen.
Für Leser ohne EU-Pass, etwa aus den USA, Großbritannien, der Golfregion oder Asien, sieht die Lage ganz anders aus. Für sie ist das Golden Visa einer der wenigen planbaren Wege zu einem Aufenthaltsrecht in der EU. Die englische Fassung dieses Artikels ist auf diese Leser ausgerichtet.
Was 2026 noch existiert
Die Landschaft hat sich seit 2023 stark verkleinert. Diese Programme nehmen im Oktober 2026 noch neue Anträge an:
- Portugal: Fondsweg. Seit Oktober 2023 gibt es kein Golden Visa mehr über Immobilien. Der häufigste Weg ist jetzt die Zeichnung von Anteilen an qualifizierten portugiesischen Fonds über mindestens 500.000 Euro. Daneben bestehen Wege über Unternehmensgründung mit Arbeitsplätzen, Forschung und Kultur. Der Mindestaufenthalt ist niedrig, nach Angaben der Migrationsbehörde AIMA 7 Tage im ersten Jahr und 14 Tage in jedem folgenden Zweijahreszeitraum. Mehr dazu im Artikel zu Portugal: Golden Visa und IFICI.
- Griechenland: Immobilien in drei Stufen. Seit 2024 kostet der Immobilienweg 800.000 Euro in Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini und auf Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern, sonst 400.000 Euro. Die Investition muss in eine einzelne Immobilie mit mindestens 120 Quadratmetern gehen, Kurzzeitvermietung ist verboten. 250.000 Euro reichen nur noch für die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum oder die Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude. Der Titel gilt fünf Jahre und verlangt keinen Mindestaufenthalt. Details im Artikel zu Griechenland: Golden Visa und Steuern.
- Malta: Permanent Residence Programme (MPRP). Dauerhafter Aufenthalt gegen eine Kombination aus Verwaltungsgebühr von 60.000 Euro, Regierungsbeitrag von 37.000 Euro, einer Spende von 2.000 Euro und einer Immobilie: Kauf ab 375.000 Euro oder Miete ab 14.000 Euro im Jahr, jeweils für mindestens fünf Jahre. Dazu kommt ein Vermögensnachweis von 500.000 Euro, davon 150.000 Euro liquide. Mehr im Artikel zu Malta: Residency und Non-Dom.
- Italien: Investor Visa. Kein Immobilienweg. Mindestens 250.000 Euro in ein innovatives Start-up, 500.000 Euro in eine italienische Gesellschaft, 1 Million Euro als gemeinnützige Spende oder 2 Millionen Euro in italienische Staatsanleihen. Für die meisten Leser ist in Italien aber nicht das Visum interessant, sondern die Pauschalsteuer, siehe Italien: Flat Tax für Zuzügler.
- Ungarn: Guest Investor Programme. Seit Juli 2024 gibt es einen zehnjährigen Aufenthaltstitel gegen 250.000 Euro in zugelassene Immobilienfonds oder 1 Million Euro als Spende an eine Bildungseinrichtung. Der angekündigte Direktkauf einer Wohnimmobilie für 500.000 Euro wurde im Dezember 2024 gestrichen, bevor er startete.
- Zypern: Daueraufenthalt nach Regulation 6(2). Investition von mindestens 300.000 Euro plus Mehrwertsteuer, meist in eine neue Wohnimmobilie, dazu ein gesichertes Auslandseinkommen von 50.000 Euro im Jahr als Richtwert. Für Deutsche spielt das keine Rolle, sie registrieren sich einfach, siehe Zypern: Wohnsitz und Non-Dom.
- Lettland: stark eingeschränkt. Das neue Einwanderungsgesetz gilt seit dem 15. September 2026. Der Immobilienweg über 250.000 Euro und der Weg über Bankeinlagen sind für neue Anträge entfallen. Übrig sind eine Unternehmensbeteiligung ab 50.000 Euro mit nur noch zwei Jahren Titellaufzeit und ein neuer Fondsweg über 150.000 Euro, für den das Programm noch aufgebaut wird.
Was abgeschafft wurde
Die Liste der geschlossenen Programme ist inzwischen länger als die der offenen:
- Irland schloss das Immigrant Investor Programme am 15. Februar 2023.
- Portugal strich im Oktober 2023 den Immobilienweg und den reinen Kapitaltransfer.
- Die Niederlande schafften ihre Investorenregelung über 1,25 Millionen Euro zum 1. Januar 2024 ab. Sie hatte in zehn Jahren kaum Nutzer.
- Spanien beendete das Golden Visa mit dem Organgesetz 1/2025 zum 3. April 2025. Neue Anträge gibt es nicht. Erteilte Titel gelten für ihre Laufzeit weiter, ob sie verlängert werden können, ist offiziell nicht klar geregelt. Was Drittstaatsangehörigen bleibt und was die Beckham-Regel für Zuzügler bringt, steht im Artikel zu Spanien nach dem Golden Visa.
- Malta verlor seinen Pass gegen Investition: Der Europäische Gerichtshof entschied am 29. April 2025 im Verfahren C-181/23, dass die Einbürgerung gegen Zahlung gegen EU-Recht verstößt. Malta hat das Programm danach eingestellt. Der Aufenthalt über das MPRP ist davon nicht betroffen.
- Lettland hat im September 2026 den Immobilienweg geschlossen, siehe oben.
Der Trend hat einen klaren Hintergrund. Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten schon 2022 in einer Empfehlung aufgefordert, Staatsbürgerschaft gegen Investition abzuschaffen und Aufenthalt gegen Investition strenger zu prüfen, wegen Risiken für Geldwäsche, Steuerumgehung und Sicherheit. Eine EU-weite Verordnung, die Golden Visas verbietet, gibt es bis heute nicht. Der Druck wirkt über die Kommission, das Parlament und seit 2025 über das Urteil gegen Malta, das zwar den Pass betrifft, aber zeigt, wie eng der Gerichtshof die Verbindung zwischen Bürger und Staat sieht.
Der Weg zum Pass dauert länger als beworben
Viele Anbieter verkaufen das Golden Visa als Vorstufe zur Staatsbürgerschaft. Das stimmt nur mit Einschränkungen, und gerade 2026 hat sich hier viel bewegt. Portugal hat mit dem Organgesetz 1/2026 seit dem 19. Mai 2026 die Mindestdauer für die Einbürgerung verlängert: sieben Jahre für Bürger aus EU- und portugiesischsprachigen Staaten, zehn Jahre für alle anderen. Gezählt wird erst ab Ausstellung des ersten Aufenthaltstitels, die Wartezeit bei der Behörde zählt nicht mehr mit. Anträge, die vorher gestellt wurden, laufen nach altem Recht.
Dazu kommt: Wer kaum Zeit im Land verbringt, erfüllt oft die Integrations- und Sprachanforderungen nicht. Und für Deutsche gilt beim Zweitpass das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht, das seit 2024 Mehrstaatigkeit erlaubt. Wie das zusammenhängt, steht im Artikel zur doppelten Staatsbürgerschaft für Deutsche und im Überblick zu Citizenship by Investment.
Der eigentliche Hebel: das Steuerregime für Zugezogene
Für Deutsche ist in Südeuropa nicht das Visum interessant, sondern die Sonderregeln, mit denen diese Länder vermögende oder gut verdienende Zuzügler anlocken. Sie stehen EU-Bürgern genauso offen wie allen anderen, und zwar ohne Golden Visa:
- Portugal: IFICI. Der Nachfolger des 2024 beendeten NHR-Regimes. 20 Prozent auf Einkünfte aus bestimmten qualifizierten Tätigkeiten, zehn Jahre lang, für Personen, die in den fünf Jahren davor nicht in Portugal ansässig waren. Ausländische Pensionen sind ausdrücklich nicht begünstigt, für Rentner ist Portugal damit kein Steuerziel mehr.
- Griechenland: Pauschale und Rentnerregime. Wer seinen Steuersitz nach Griechenland verlegt und mindestens 500.000 Euro im Land investiert, kann seine Auslandseinkünfte mit 100.000 Euro pauschal im Jahr abgelten, plus 20.000 Euro je Familienmitglied, höchstens 15 Jahre. Rentner zahlen auf ausländische Einkünfte 7 Prozent.
- Malta: Non-Dom und Residence Programme. Nicht domizilierte Einwohner zahlen nur auf maltesische Einkünfte und auf Auslandseinkommen, das sie nach Malta überweisen, mit einer Mindeststeuer von 5.000 Euro, wenn das Auslandseinkommen 35.000 Euro übersteigt. Für EU-Bürger gibt es das Residence Programme mit 15 Prozent auf überwiesenes Auslandseinkommen und mindestens 15.000 Euro im Jahr.
- Italien: Flat Tax. Wer nach dem 31. Dezember 2025 nach Italien zieht, kann sein gesamtes Auslandseinkommen mit 300.000 Euro im Jahr pauschal abgelten, plus 50.000 Euro je Familienmitglied. Vorher waren es 200.000 Euro, ursprünglich 100.000 Euro.
- Spanien: Beckham-Regel. Wer für eine Arbeit nach Spanien zieht und fünf Jahre vorher nicht dort ansässig war, zahlt sechs Jahre lang 24 Prozent auf Arbeitseinkommen bis 600.000 Euro und 47 Prozent darüber. Die Vermögensteuer fällt dann nur auf spanisches Vermögen an.
- Zypern: Non-Dom. Keine Abgabe auf Dividenden und Zinsen für bis zu 17 Jahre, siehe den eigenen Artikel.
Jedes dieser Regime hat Ausschlüsse, Antragsfristen und Bedingungen, die in den Länderartikeln stehen. Keines macht steuerfrei, und keines hilft, solange Deutschland dich weiter als ansässig behandelt.
Die deutsche Seite
Hier scheitern die meisten Pläne, egal welches Land man wählt. Die Regeln im Detail stehen im Überblick zu Plan-B-Wohnsitzen, kurz zusammengefasst:
- Abmeldung ist nicht Wegzug. Unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, wer in Deutschland eine Wohnung hat, die er jederzeit nutzen kann, auch ohne Meldeadresse.
- 183 Tage sind nicht der einzige Test. Deutschland stellt auf Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt ab. Wer in beiden Ländern als ansässig gilt, wird über das Doppelbesteuerungsabkommen zugeordnet: zuerst ständige Wohnstätte, dann Mittelpunkt der Lebensinteressen.
- Wegzugsbesteuerung. Wer mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, versteuert beim Wegzug die stillen Reserven, auch innerhalb der EU, mit Ratenzahlung über sieben Jahre.
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Wer in ein Niedrigsteuerland oder in ein Vorzugsregime zieht und wesentliche Interessen in Deutschland behält, bleibt mit seinen deutschen Einkünften bis zu zehn Jahre stärker im Griff des Finanzamts. Pauschalsteuern wie in Italien oder Griechenland sind genau die Fälle, die dafür geprüft werden.
Das Ergebnis hängt immer vom Einzelfall ab. Ohne einen Steuerberater, der beide Länder kennt, sollte niemand den Umzug planen.
Fazit
Ein Golden Visa ist ein Produkt für Drittstaatsangehörige. Für einen Deutschen löst es kein Problem, das die Freizügigkeit nicht schon gelöst hat, außer in Sonderfällen mit Familienangehörigen ohne EU-Pass. Wer als Deutscher nach Südeuropa schaut, sollte die Investitionsbeträge ignorieren und stattdessen drei Dinge vergleichen: welches Steuerregime für die eigene Einkommensart passt, was die deutsche Seite nach dem Wegzug noch verlangt, und ob man wirklich bereit ist, den Lebensmittelpunkt zu verlegen.
Für Drittstaatsangehörige bleibt die Auswahl 2026 überschaubar: Portugal über Fonds, Griechenland über teurere Immobilien, Malta mit hohen Gebühren, Ungarn über Fonds, Italien über Unternehmen und Anleihen. Spanien, Irland, die Niederlande und der Pass aus Malta sind Geschichte, Lettland ist fast weg. Wer ein Programm will, sollte damit rechnen, dass sich die Regeln während der Laufzeit ändern, wie es Portugal 2026 beim Weg zum Pass gerade gezeigt hat.


