
Inhalt
- Aufenthalt: Anmeldung beim Comune statt Visum
- Steuerliche Ansässigkeit seit 2024
- Die Flat Tax nach Art. 24-bis: so funktioniert sie
- Was die Flat Tax nicht abdeckt
- Für wen sich das noch rechnet
- Das 7-Prozent-Regime für Rentner im Süden
- Impatriati: für Leute, die in Italien arbeiten
- Investor Visa: nur für Familienangehörige ohne EU-Pass
- Die deutsche Seite
- Fazit
Italien taucht in den Ranglisten für Wohnsitzverlagerung meist mit einer einzigen Zahl auf: der Pauschalsteuer für neue Einwohner. Wer nach Italien zieht, zahlt auf alle ausländischen Einkünfte einen festen Betrag im Jahr, egal wie hoch diese Einkünfte sind. Die Zahl ist in kurzer Zeit gestiegen. Bis August 2024 waren es 100.000 Euro, dann 200.000 Euro, und wer seit dem 1. Januar 2026 zuzieht, zahlt 300.000 Euro.
Vorweg das Wichtigste für deutsche Leser: Du brauchst für Italien kein Golden Visa und keine Investition. Als EU-Bürger hast du das Recht, dort zu leben, und meldest dich wie ein Italiener bei der Gemeinde an. Das italienische Investor Visa ist nur relevant, wenn ein Familienmitglied keinen EU-Pass hat. Die eigentliche Frage ist steuerlich: Welches der drei Sonderregime passt, und lässt Deutschland einen überhaupt gehen.
Aufenthalt: Anmeldung beim Comune statt Visum
EU-Bürger, die länger als drei Monate in Italien bleiben, lassen sich im Melderegister ihrer Gemeinde eintragen, der Anagrafe. Verlangt werden im Kern ein Ausweis, eine Adresse und der Nachweis, wovon man lebt: ein Arbeitsvertrag, eine selbstständige Tätigkeit oder, wer nicht arbeitet, ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung. Dazu kommt die Steuernummer, der Codice fiscale, ohne den in Italien weder Mietvertrag noch Bankkonto funktioniert. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts gibt es das Daueraufenthaltsrecht.
Die Anmeldung ist Aufenthaltsrecht, kein Steuerstatus. Sie hat aber steuerliche Folgen, wie der nächste Abschnitt zeigt.
Steuerliche Ansässigkeit seit 2024
Italien hat die Definition der Steueransässigkeit mit dem Gesetzesdekret 209/2023 neu gefasst, gültig ab dem Steuerjahr 2024. Ansässig ist, wer für den größeren Teil des Jahres, also mehr als 183 Tage, eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Wohnsitz im zivilrechtlichen Sinn, also der gewöhnliche Aufenthalt,
- Domizil, steuerlich jetzt definiert als der Ort der wichtigsten persönlichen und familiären Beziehungen,
- physische Anwesenheit in Italien, wobei auch angebrochene Tage zählen,
- Eintragung in der Anagrafe, die jetzt nur noch eine widerlegbare Vermutung ist.
Wichtig ist das Domizil. Wer seine Familie nach Italien bringt, ist dort sehr schnell ansässig, auch wenn er selbst viel reist. Umgekehrt ist es nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien möglich, das Jahr des Umzugs aufzuteilen. Die Agenzia delle Entrate hat das in ihrem Rundschreiben 20/E vom November 2024 ausdrücklich für das deutsche Abkommen erwähnt.
Die Flat Tax nach Art. 24-bis: so funktioniert sie
Das Regime für Neuansässige steht in Art. 24-bis des italienischen Einkommensteuergesetzes TUIR. Der Mechanismus ist einfach: Statt der normalen Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte zahlst du einen festen Jahresbetrag. Italienische Einkünfte werden weiter normal besteuert.
Die Bedingungen:
- Neun von zehn Jahren nicht in Italien ansässig. In mindestens neun der zehn Steuerjahre vor dem Zuzug darfst du nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein.
- Echter Zuzug. Du musst die Steueransässigkeit nach den oben beschriebenen Kriterien nach Italien verlegen. Eine Adresse ohne Leben dahinter reicht nicht.
- Option in der Steuererklärung. Gewählt wird das Regime in der Erklärung für das Jahr des Zuzugs oder in der des Folgejahres. Ein vorheriger Antrag bei der Agenzia delle Entrate, das Interpello, ist freiwillig, gibt aber Rechtssicherheit vor dem Umzug.
- Zahlung in einer Summe. Der Betrag ist bis zum 30. Juni fällig, ohne Ratenzahlung. Wer nicht oder nicht vollständig zahlt, verliert das Regime und kann nicht wieder einsteigen.
- Höchstens 15 Jahre. Danach endet das Regime automatisch. Kündigen kann man es jederzeit.
Die Höhe hängt vom Zeitpunkt des Zuzugs ab, und der einmal geltende Betrag bleibt für die Laufzeit stehen:
- Zuzug bis 10. August 2024: 100.000 Euro im Jahr,
- Zuzug bis 31. Dezember 2025: 200.000 Euro, eingeführt durch das Gesetzesdekret 113/2024,
- Zuzug seit 1. Januar 2026: 300.000 Euro, eingeführt durch das Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz 199/2025).
Familienangehörige lassen sich einbeziehen: Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister, wenn sie ebenfalls nach Italien ziehen und dieselbe Neun-von-zehn-Bedingung erfüllen. Für Zuzüge seit 2026 kostet das 50.000 Euro pro Person und Jahr, vorher 25.000 Euro.
Was das Regime zusätzlich bringt:
- Keine Vermögensteuern auf Auslandsvermögen. Die Abgaben auf ausländische Immobilien (IVIE) und ausländische Finanzanlagen (IVAFE) entfallen.
- Keine Meldepflicht im Formular RW für Auslandsvermögen.
- Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt in Italien nur auf Vermögen in Italien an, nicht auf das Vermögen im Ausland.
- Länder ausnehmen. Du kannst einzelne Staaten aus dem Regime herausnehmen. Einkünfte von dort werden dann normal besteuert, mit Anrechnung der ausländischen Steuer. Das lohnt sich etwa, wenn ein Land ohnehin hohe Quellensteuer erhebt.
Was die Flat Tax nicht abdeckt
Die 300.000 Euro sind ein Preis für Auslandseinkünfte, nicht für alles:
- Italienische Einkünfte werden normal besteuert. Der Spitzensatz der Einkommensteuer liegt bei 43 Prozent ab 50.000 Euro, dazu kommen regionale und kommunale Zuschläge. Kapitalerträge in Italien werden in der Regel mit 26 Prozent besteuert.
- Veräußerungsgewinne auf wesentliche Beteiligungen sind in den ersten fünf Jahren ausgenommen. Wer kurz nach dem Zuzug seine Firma verkauft, zahlt darauf normale italienische Steuer. Das ist eine Missbrauchsbremse, die genau den naheliegenden Plan verhindert.
- Arbeit in Italien ist italienische Einkunft. Wer von Mailand aus für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, erzielt in der Regel italienische Einkünfte, keine ausländischen.
- Sozialversicherung und Lebenshaltung kommen dazu, ebenso Beraterkosten für Interpello, Erklärung und die laufende Abgrenzung zwischen in- und ausländischen Einkünften.
Für wen sich das noch rechnet
Eine grobe Rechnung zeigt, wie eng der Kreis geworden ist. Ohne Regime würden ausländische Kapitalerträge in Italien meist mit 26 Prozent besteuert. 300.000 Euro entsprechen 26 Prozent auf rund 1,15 Millionen Euro. Erst wer dauerhaft mehr ausländische Kapitalerträge hat, spart. Für einen Familienangehörigen liegt die Schwelle bei 50.000 Euro entsprechend bei knapp 200.000 Euro eigenen Auslandseinkünften. Dazu kommen die entfallene IVAFE, die normal 0,2 Prozent auf Auslandsdepots beträgt, und der Vorteil bei der Erbschaftsteuer. Für sehr große Vermögen kann der Erbschaftsteuer-Teil wichtiger sein als die Einkommensteuer.
Mit 100.000 Euro war das Regime ein Angebot für Millionäre, mit 300.000 Euro ist es eines für Familien mit sehr großem, international angelegtem Vermögen. Hinzu kommt politisches Risiko: Der Betrag wurde in 17 Monaten zweimal erhöht. Wer bereits drin ist, behält seinen Betrag, aber eine Garantie für die Zukunft gibt es nicht.
Das 7-Prozent-Regime für Rentner im Süden
Für Rentner gibt es ein zweites, viel günstigeres Regime nach Art. 24-ter TUIR. Wer eine Rente von einem ausländischen Träger bezieht und in eine kleine Gemeinde im Süden zieht, zahlt auf alle ausländischen Einkünfte 7 Prozent, also nicht nur auf die Rente, sondern nach Auskunft der Agenzia delle Entrate auch auf Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus dem Ausland.
Die Bedingungen:
- Ausländische Rente als Voraussetzung,
- fünf Jahre vor dem Zuzug nicht in Italien steuerlich ansässig,
- Zuzug aus einem Land mit Amtshilfeabkommen in Steuersachen, was für Deutschland erfüllt ist,
- Gemeinde im Mezzogiorno: Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Abruzzen, Molise oder Apulien. Seit dem 7. April 2026 gilt dort eine Grenze von 30.000 Einwohnern statt bisher 20.000 (Gesetz 34/2026). Daneben gibt es eine Sonderregel für bestimmte kleine Gemeinden in den Erdbebengebieten Mittelitaliens.
- Laufzeit: das Jahr des Zuzugs und die neun folgenden, also zehn Jahre.
Der Haken für Deutsche liegt in Deutschland. Ob Italien eine deutsche Rente überhaupt besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen. Beamtenpensionen bleiben in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, dort hilft das Regime nicht. Bei anderen Renten muss man prüfen lassen, welches Land das Besteuerungsrecht hat, bevor man die 7 Prozent einplant.
Impatriati: für Leute, die in Italien arbeiten
Wer in Italien arbeitet, für den ist das Regime für Impatriati nach Art. 5 des Gesetzesdekrets 209/2023 gedacht. Es gilt für Zuzüge seit 2024:
- 50 Prozent des Arbeitseinkommens bleiben steuerfrei, bis zu einem Einkommen von 600.000 Euro im Jahr,
- 60 Prozent mit minderjährigem Kind oder bei Geburt oder Adoption während der Laufzeit,
- Laufzeit fünf Jahre, das Jahr des Zuzugs und die vier folgenden,
- drei Jahre vorher nicht in Italien ansässig, länger, wenn man für denselben Arbeitgeber oder dieselbe Gruppe zurückkommt,
- hohe Qualifikation oder Spezialisierung und die Verpflichtung, mindestens vier Jahre in Italien zu bleiben.
Bisher durfte man Impatriati und die Flat Tax kombinieren: Arbeit in Italien zur Hälfte steuerfrei, Auslandseinkünfte pauschal. Das Gesetzesdekret 38/2026, im Mai 2026 in Gesetz umgewandelt, verbietet diese Kombination für alle, die ab dem Steuerjahr 2027 zuziehen. Wer 2026 seine Ansässigkeit nach Italien verlegt, kann beides noch kombinieren.
Investor Visa: nur für Familienangehörige ohne EU-Pass
Das italienische Investor Visa richtet sich an Nicht-EU-Bürger. Für Deutsche ist es nur dann ein Thema, wenn ein Partner oder Elternteil keinen EU-Pass hat und nicht schon über das Familienrecht als Angehöriger eines EU-Bürgers nach Italien ziehen kann. Die Schwellen, jeweils eine Variante:
- 250.000 Euro in ein innovatives italienisches Start-up,
- 500.000 Euro in eine italienische Kapitalgesellschaft,
- 1 Million Euro als Spende für ein Projekt in Kultur, Bildung, Forschung oder Denkmalschutz,
- 2 Millionen Euro in italienische Staatsanleihen.
Immobilien zählen nicht. Zuerst gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Ministeriums, die nach Angaben aus der Praxis zuletzt rund einen Monat dauerte, dann das Visum, dann die Investition. Das Aufenthaltsrecht hängt daran, dass die Investition gehalten wird. Mit der Flat Tax hat das Visum steuerlich nichts zu tun, viele Inhaber kombinieren beides aber.
Die deutsche Seite
Italien ist kein Niedrigsteuerland. Das macht den Wegzug aus deutscher Sicht nicht automatisch einfach:
- Wohnsitz in Deutschland. Wer eine Wohnung behält, die er jederzeit nutzen kann, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig. Dann entscheidet der Tie-Breaker im Abkommen: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt. 183 Tage sind dabei nur ein Indiz von mehreren.
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Sie greift nicht nur bei niedrigen Steuersätzen, sondern auch bei einer Vorzugsbesteuerung für Zuzügler. Eine Pauschale auf alle Auslandseinkünfte kann darunter fallen, mit der Folge, dass deutsche Einkünfte bis zu zehn Jahre weiter erweitert besteuert werden.
- Wegzugsbesteuerung. Wer mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, versteuert beim Wegzug die stillen Reserven. Seit 2022 gibt es auch innerhalb der EU nur noch eine Ratenzahlung über sieben Jahre. Zusammen mit der Fünf-Jahres-Sperre für Veräußerungsgewinne in Italien sollte ein Firmenverkauf sehr genau geplant werden.
- Erbschaftsteuer. Deutschland besteuert Erbschaften noch fünf Jahre nach dem Wegzug unbeschränkt, wenn Erblasser oder Erbe Deutscher ist. Der italienische Vorteil bei der Erbschaftsteuer greift für Deutsche also erst mit Abstand.
Wie diese Regeln bei anderen Zielen wirken, zeigen der Überblick zu Plan-B-Wohnsitzen und der Artikel zu Zypern und dem Non-Dom-Status. Was die übrigen EU-Programme heute noch bieten, steht im Überblick zu Golden Visas in der EU. Das Ergebnis hängt immer vom Einzelfall ab, ohne Berater in beiden Ländern geht es nicht.
Fazit
Italien bietet drei sehr unterschiedliche Regime. Die Flat Tax nach Art. 24-bis ist mit 300.000 Euro im Jahr ein Instrument für sehr große, international angelegte Vermögen, mit Vorteilen bei Vermögen- und Erbschaftsteuer, aber mit einer Fünf-Jahres-Sperre für Firmenverkäufe und dem Risiko weiterer Erhöhungen. Das 7-Prozent-Regime ist für Rentner mit ausländischer Rente das attraktivste Angebot in der EU, setzt aber eine kleine Gemeinde im Süden voraus und hilft nur, soweit Italien die Rente überhaupt besteuern darf. Impatriati ist das Regime für alle, die in Italien wirklich arbeiten, ab 2027 aber nicht mehr kombinierbar mit der Pauschale.
Ein Visum braucht ein Deutscher für keines davon. Der Engpass liegt, wie fast immer, auf der deutschen Seite: Wohnung, Familie, Beteiligungen und Erbfolge sollten geklärt sein, bevor man die italienischen Zahlen nachrechnet.


