
Inhalt
- Aufenthalt für Deutsche: Registrierung bei Identità
- Das MPRP: nur für Nicht-EU-Bürger
- Das Ende der Staatsbürgerschaft durch Investition
- Steuerliche Ansässigkeit und Non-Dom-Prinzip
- Die Residence Programme Rules: 15 Prozent für EU-Bürger
- Was sich 2027 ändert
- Die deutsche Seite
- Malta im Vergleich zu anderen EU-Wohnsitzen
- Fazit
Malta taucht in fast jeder Liste mit "Golden Visa in Europa" auf, meistens mit dem Permanent Residence Programme und dem alten Staatsbürgerschaftsprogramm. Für einen deutschen Leser ist beides fast irrelevant. Das Staatsbürgerschaftsprogramm gibt es seit 2025 nicht mehr, und das Aufenthaltsprogramm MPRP steht EU-Bürgern gar nicht offen. Ein Deutscher braucht für Malta kein Investorenprogramm, sondern eine Registrierung, so wie in jedem anderen EU-Land.
Interessant ist Malta wegen des Steuerrechts. Das Land besteuert Zugezogene ohne maltesisches Domizil nur auf das, was in Malta entsteht oder nach Malta überwiesen wird. Dazu kommen Sonderprogramme mit einem Pauschalsatz von 15 Prozent. Genau diese Programme werden zum 1. Januar 2027 neu geordnet und deutlich teurer. Dieser Text erklärt den Stand Oktober 2026: zuerst den Aufenthalt, dann das MPRP für Nicht-EU-Angehörige, dann die Steuerseite und zuletzt die deutsche Seite.
Aufenthalt für Deutsche: Registrierung bei Identità
Als EU-Bürger darf man drei Monate ohne Formalitäten in Malta bleiben. Wer länger bleibt, beantragt bei der Behörde Identità, Abteilung Expatriates Unit, eine Registrierung und die Aufenthaltskarte für Unionsbürger, das sogenannte eResidence-Dokument. Rechtsgrundlage ist die EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38, nicht ein maltesisches Investorengesetz.
Verlangt werden im Kern:
- Pass oder Personalausweis.
- Nachweis einer Adresse in Malta, in der Regel ein registrierter Mietvertrag oder ein Kaufvertrag.
- Nachweis des Aufenthaltszwecks: Arbeitsvertrag, Selbstständigkeit, Ausbildung oder, wer nicht arbeitet, ausreichende eigene Mittel und eine Krankenversicherung.
Die Formulare stehen bei Identità, die Antragswege unterscheiden sich je nach Zweck. Wichtig für die Einordnung: Die Aufenthaltskarte ist Aufenthaltsrecht, kein Steuerstatus. Wer registriert ist, ist deshalb noch nicht steuerlich in Malta ansässig, und erst recht nicht aus Deutschland raus.
Für Familienangehörige aus Drittstaaten gilt dasselbe Prinzip. Ein nicht europäischer Ehepartner eines Deutschen, der in Malta lebt, bekommt eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Unionsbürgers. Ein Investorenprogramm braucht er dafür nicht. Das MPRP wird für deutsche Haushalte erst dann ein Thema, wenn Angehörige aus Drittstaaten eigenständig und unabhängig vom deutschen Partner abgesichert sein sollen, etwa Eltern, die nicht als unterhaltsberechtigt gelten.
Das MPRP: nur für Nicht-EU-Bürger
Das Malta Permanent Residence Programme gibt es seit 2016. Es ist nach Angaben der zuständigen Agentur Residency Malta ausdrücklich für Staatsangehörige außerhalb von EU, EWR und Schweiz gedacht. Wer es bekommt, hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Malta und kann sich im Schengenraum 90 Tage innerhalb von 180 Tagen frei bewegen. Ein Arbeitsrecht in anderen EU-Staaten oder ein Freizügigkeitsrecht wie ein EU-Bürger folgt daraus nicht.
Die Kosten nach dem aktuellen Stand der Agentur:
- Verwaltungsgebühr: 60.000 Euro, nicht erstattungsfähig.
- Staatlicher Beitrag: 37.000 Euro, unabhängig davon, ob gemietet oder gekauft wird.
- Erwachsene Angehörige: 7.500 Euro pro Person, der Ehepartner ist davon ausgenommen.
- Spende: 2.000 Euro an eine registrierte maltesische Non-Profit-Organisation.
- Immobilie: Miete ab 14.000 Euro im Jahr oder Kauf ab 375.000 Euro, in Malta oder Gozo. Die Immobilie muss mindestens fünf Jahre gehalten werden, danach muss weiter eine Wohnung in Malta bestehen.
- Aufenthaltskarte: 500 Euro pro Person für fünf Jahre.
- Vermögensnachweis: mindestens 500.000 Euro Vermögen, davon 150.000 Euro in Finanzanlagen, oder mindestens 650.000 Euro, davon 75.000 Euro in Finanzanlagen.
Dazu kommen eine Krankenversicherung für Malta und Europa, ein sauberes Führungszeugnis und eine mehrstufige Hintergrundprüfung, die auch Geldgeber und Geschäftspartner einbezieht. Anträge gehen nur über einen lizenzierten Agenten, dessen Honorar nicht in den Zahlen oben enthalten ist.
Gerechnet für den Mietweg: 60.000 Euro Gebühr, 37.000 Euro Beitrag, 2.000 Euro Spende und fünf Jahre Miete zu mindestens 14.000 Euro ergeben rund 169.000 Euro, bevor Agent, Anwalt, Versicherung und die Karten bezahlt sind. Davon ist nichts eine Investition, die zurückkommt. Beim Kaufweg bleibt die Immobilie, aber Gebühr und Beitrag sind trotzdem weg.
Was oft übersehen wird: Das MPRP ist ein Aufenthaltsrecht, kein Steuerstatus. Wer MPRP-Inhaber ist und weniger als 183 Tage in Malta verbringt, ist dort meist gar nicht steuerlich ansässig. Wer tatsächlich nach Malta zieht, wird nach den normalen Regeln besteuert, siehe unten. Eine Mindestaufenthaltsdauer für das Aufenthaltsrecht selbst verlangt das Programm nicht.
Das Ende der Staatsbürgerschaft durch Investition
Malta hat bis 2025 Staatsbürgerschaften gegen Investition vergeben, zuletzt über das Programm für "außergewöhnliche Dienste". Am 29. April 2025 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-181/23, Kommission gegen Malta, entschieden, dass dieses Modell gegen EU-Recht verstößt. Wer die Staatsbürgerschaft im Gegenzug für Zahlungen und Investitionen verkauft, macht nach dem Urteil aus der Unionsbürgerschaft eine Ware.
Malta hat darauf mit dem Act XXI of 2025 reagiert, in Kraft seit dem 24. Juli 2025. Das Investitionsprogramm wurde gestrichen. Geblieben ist eine Einbürgerung "nach Verdienst" für Personen mit außergewöhnlichen Leistungen, etwa in Wissenschaft, Wirtschaft oder Philanthropie. Sie ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall, ohne festen Betrag und ohne Agentenmodell. Wer im Netz noch Angebote für einen maltesischen Pass gegen einen sechsstelligen Betrag findet, liest veraltete oder unseriöse Seiten. Welche Länder außerhalb der EU noch Pässe gegen Investition vergeben, steht im Überblick zum Zweitpass.
Steuerliche Ansässigkeit und Non-Dom-Prinzip
Malta unterscheidet, wie Zypern und früher Großbritannien, zwischen Ansässigkeit und Domizil. Ansässig ist im Regelfall, wer mehr als 183 Tage im Jahr in Malta verbringt oder sich dort mit der Absicht niederlässt, zu bleiben. Das Domizil ist ein Konzept aus dem englischen Recht und meint grob das Herkunftsland. Ein Deutscher, der nach Malta zieht, ist ansässig, aber nicht domiziliert.
Für diese Gruppe gilt die Besteuerung auf Überweisungsbasis, die Remittance Basis. Besteuert wird zu den normalen progressiven Sätzen von 0 bis 35 Prozent:
- Einkommen, das in Malta entsteht, etwa ein maltesisches Gehalt oder Mieteinnahmen aus Malta.
- Ausländisches Einkommen, soweit es nach Malta überwiesen oder dort empfangen wird.
- Bestimmte Veräußerungsgewinne, die in Malta entstehen.
Ausländische Einkünfte, die im Ausland bleiben, werden nicht besteuert. Ausländische Veräußerungsgewinne sind nach maltesischem Recht nicht steuerpflichtig, auch wenn sie nach Malta überwiesen werden. Es gibt allerdings eine Untergrenze: Wer mehr als 35.000 Euro Auslandseinkommen hat, das nicht nach Malta fließt, zahlt mindestens 5.000 Euro Steuer im Jahr.
Das klingt nach einem Nullsteuermodell, ist es aber nur für Menschen, die von Kapitalerträgen außerhalb Maltas leben und den Lebensunterhalt aus anderen Quellen bestreiten können. Wer in Malta arbeitet oder ein maltesisches Unternehmen führt, zahlt auf dieses Einkommen normale Steuern. Und wer seine Lebenshaltung aus dem Ausland finanziert, überweist dafür Geld, das dann Einkommen sein kann. Wie man sauber zwischen Kapital und Einkommen trennt, ist eine Buchhaltungsfrage, die man vor dem Umzug klärt, nicht danach.
Die Residence Programme Rules: 15 Prozent für EU-Bürger
Neben dem allgemeinen Non-Dom-Prinzip gibt es Sonderprogramme mit einem Pauschalsatz. Für EU-, EWR- und Schweizer Bürger heißt es The Residence Programme, kurz TRP. Für alle anderen gibt es das Global Residence Programme, kurz GRP, mit fast identischen Regeln.
Die Bedingungen im TRP bis Ende 2026:
- Steuersatz: 15 Prozent auf ausländisches Einkommen, das nach Malta überwiesen wird.
- Mindeststeuer: 15.000 Euro im Jahr für den gesamten Haushalt, unabhängig vom tatsächlich überwiesenen Betrag.
- Immobilie: Kauf ab 275.000 Euro, im Süden Maltas und auf Gozo ab 220.000 Euro, oder Miete ab 9.600 Euro im Jahr, im Süden und auf Gozo ab 8.750 Euro. Die Wohnung muss der Hauptwohnsitz sein und darf nicht untervermietet werden.
- Antragsgebühr: 6.000 Euro.
- Aufenthalt in Drittländern: in keinem anderen einzelnen Staat mehr als 183 Tage im Jahr.
- Sonstiges: Krankenversicherung, ausreichende Mittel, Englisch- oder Maltesischkenntnisse, Antrag über einen zugelassenen Vertreter.
Einkommen aus maltesischen Quellen wird weiter mit bis zu 35 Prozent besteuert. Für Rentner gibt es das Malta Retirement Programme mit 15 Prozent auf die nach Malta überwiesene Auslandsrente und einer Mindeststeuer von 7.500 Euro plus 500 Euro pro Angehörigem.
Was sich 2027 ändert
Mit den Individual Tax Programme Rules, 2026, veröffentlicht als Legal Notice 195 of 2026, legt Malta TRP, GRP, Rentnerprogramm und UN-Pensionärsprogramm zusammen. Die neuen Regeln sind beschlossen, gelten aber erst ab dem 1. Januar 2027. Der Satz von 15 Prozent bleibt, fast alles andere wird teurer:
- Mindeststeuer für den neuen EU-, EWR- und Schweizer Status: 35.000 Euro statt 15.000 Euro. Für Rentner 15.000 Euro statt 7.500 Euro.
- Immobilie: Kauf ab 700.000 Euro oder Miete ab 14.000 Euro im Jahr, auf ganz Malta und Gozo gleich. Der Süd- und Gozo-Rabatt fällt weg.
- Gebühr: 8.500 Euro bei Antrag. Der Status gilt fünf Jahre und wird gegen 2.500 Euro für jeweils fünf weitere Jahre verlängert.
Übergangsregel: Wer den Status bis zum 31. Dezember 2026 erhält oder bis dahin einen Antrag einreicht, bleibt bis zum 31. Dezember 2031 unter den alten Bedingungen. Wer Malta mit dem TRP ernsthaft prüft, hat deshalb ein knappes Zeitfenster. Ein Antrag nur wegen der Frist, ohne dass Umzug und deutsche Seite geklärt sind, ist allerdings keine gute Idee: Die Mindeststeuer fällt jedes Jahr an, auch wenn sich der Umzug am Ende als Fehler herausstellt.
Die deutsche Seite
Malta macht den Einstieg leicht. Deutschland nicht. Vor jeder Rechnung mit 15 Prozent stehen drei Fragen.
- Bin ich wirklich weg? Unbeschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Wohnung, die man jederzeit nutzen kann, ist ein Wohnsitz, auch ohne Meldeadresse. Die 183 Tage sind nicht der einzige Test. Sind beide Länder der Meinung, man sei bei ihnen ansässig, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen von 2001 in einer festen Reihenfolge: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit.
- Wegzugsbesteuerung. Wer mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, versteuert beim Wegzug die stillen Reserven, als hätte er verkauft. Seit 2022 gibt es auch innerhalb der EU keine zinslose Stundung mehr, nur eine Ratenzahlung über sieben Jahre.
- Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Wer als Deutscher in ein Land mit niedriger Besteuerung zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt mit seinen deutschen Einkünften bis zu zehn Jahre erweitert steuerpflichtig. Eine Besteuerung nur auf Überweisungsbasis oder ein Pauschalsatz kann als Vorzugsbesteuerung gewertet werden. Malta ist für diese Regel ein naheliegender Kandidat.
Zwei Punkte aus dem Abkommen sind für Malta konkret. Die gesetzliche deutsche Rente darf nach Artikel 18 Absatz 2 nur in Deutschland besteuert werden, das Rentnerprogramm hilft dafür also nicht, es betrifft vor allem Betriebs- und Privatrenten. Und auf deutsche Dividenden darf Deutschland bei Privatanlegern bis zu 15 Prozent Quellensteuer behalten. Die Differenz zur vollen Kapitalertragsteuer muss man beim Bundeszentralamt für Steuern zurückholen.
Wie diese Regeln für andere Länder wirken, steht im Überblick zu Plan-B-Wohnsitzen und im Vergleich mit Zypern und seinem Non-Dom-Status. Das steuerliche Ergebnis hängt immer vom Einzelfall ab, ohne einen Berater auf beiden Seiten geht es nicht.
Malta im Vergleich zu anderen EU-Wohnsitzen
Innerhalb der EU konkurriert Malta vor allem mit Zypern, Portugal, Griechenland und Italien. Die Programme zum Aufenthalt sind für Deutsche dabei überall Nebensache, entscheidend ist das Steuerregime für Zugezogene. Malta hat zwei Eigenheiten. Erstens ist das Non-Dom-Prinzip unbefristet, solange man kein maltesisches Domizil erwirbt, während andere Länder ihre Regime auf zehn oder fünfzehn Jahre begrenzen. Zweitens hängt es an der Überweisung: Wer Geld in Malta ausgibt, muss nachweisen können, dass es Kapital und kein laufendes Einkommen ist.
Die Gegenseite: Malta ist klein, dicht bebaut und teuer im Wohnen, Mieten in den gefragten Orten liegen weit über den Mindestwerten der Programme. Was die anderen Länder bieten und welche Programme noch existieren, steht im Überblick zum Golden Visa in der EU.
Fazit
Für Deutsche ist Malta kein Golden-Visa-Land. Der Aufenthalt kostet eine Registrierung, das MPRP ist für Nicht-EU-Bürger, und den Pass gegen Investition gibt es seit Juli 2025 nicht mehr. Der eigentliche Hebel ist das Steuerrecht: Non-Dom-Besteuerung nur auf das, was nach Malta fließt, mit einer Mindeststeuer von 5.000 Euro ab 35.000 Euro Auslandseinkommen, oder das TRP mit 15 Prozent und 15.000 Euro Mindeststeuer.
Das TRP in seiner jetzigen Form läuft Ende 2026 für Neuanträge aus, ab 2027 kostet der vergleichbare Status mindestens 35.000 Euro Steuer im Jahr und eine Immobilie ab 700.000 Euro. Wer Malta ernsthaft prüft, sollte das jetzt tun, aber mit derselben Reihenfolge wie bei jedem Wegzug: erst die deutsche Seite klären, dann die maltesischen Vorteile nachrechnen.


